Kinderrechte im Grundgesetz

„Mit einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zeigen wir deutlich: Kinder sind unsere Zukunft!“ Kinderrechte im Grundgesetz

Von Petra Berg SPD-Landtagsfraktion

Die beiden SPD-Politikerinnen, Bundesfamilienministerin Schwesig und die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Kraft unterstreichen ihre Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

Am Freitag wird der Bundesrat darüber beraten. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg unterstützt dieses Vorhaben: „Es ist an der Zeit, das Wohl und die Interessen von Kindern im Grundgesetz deutlich zu verankern. Bisher galten die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos für alle in Deutschland lebenden Kinder, allerdings kommen Kinder nach wie vor im Grundgesetz zu kurz.“
„Eine Änderung des Grundgesetzes ist nicht bloß eine Änderung auf dem Papier. Das Grundgesetz beinhaltet die Werte, die unser Leben in Deutschland bestimmen. Mit einer Änderung wollen wir eine Veränderung in unserer Gesellschaft hervorrufen, die damit die Rechte von Kindern noch mehr in den Blick nimmt – und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das kann nur eine Verbesserung bedeuten, sei es im familiären Bereich, in öffentlichen Räumen oder bei der Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben. Mit einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zeigen wir ganz deutlich: Kinder sind unsere Zukunft! Sie bedürfen eines besonderen Schutzes und eigener festgeschriebener Rechte, und wo sollte das sonst festgelegt sein, wenn nicht im Grundgesetz“, betont Berg.