Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg in Saarbrücken entschärft

Saarbrücken. Die Fliegerbombe konnte erfolgreich entschärft werden, der gefährliche Zünder vernichtet. Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg in Saarbrücken entschärft

Von ZBS Redaktion

Die Sperrungen wurden aufgehoben, ca. 2000 Anwohner können nun wieder zurück in ihre Wohnungen.

Der Kampfmittelräumdienst hat die aus dem Zweiten Weltkrieg gefundene Bombe um 13:30 Uhr entschärft.

Ein Sprecher der Feuerwehr Saarbrücken sagte am Sonntag nach der Aktion, „Es ist so gelaufen, wie wir es uns erhofft hatten“, der Einsatz war schwierig gewesen, da die Fünf-Zentner-Blindgänger mit einem sogenannten „Friktionszünder“ ausgestattet war. Ein solch spezieller Zündertyp wird durch Reibung ausgelöst. Deshalb war es für den Kampfmittelräumdienst besonders schwierig, den Zünder vom Sprengsatz zu lösen, ohne eine Explosion auszulösen. „Der Zünder wurde herausgedreht und dann separat gesprengt, um jedes Restrisiko auszuschließen“, sagte der Sprecher.

Um 14.00 Uhr wurden die Verkehrssperrungen wieder aufgehoben, die Anwohner konnten in ihre Häuser zurückkehren. Für die Zeit der Entschärfung, hatten 2000 Menschen im Umkreis von 300 Metern rund um den Fundort ihre Wohnungen verlassen müssen, so ein Sprecher der Feuerwehr.

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Anmerkung: An den netten Polizeibeamten, der an der Brücke der Westspange nach der Aufhebung der Verkehrssperrungen Dienst hatte und seinen Namen und Dienststelle, zwei unserer Mitarbeiter nicht mitteilen wollte. Die Beiden waren nach der Entschärfung der Bombe, vom Malteser Hilfswerk und der Feuerwehr zu einer Tasse Kaffee eingeladen worden. Der nette Polizeibeamte hatte die Beiden grundlos am Weitergehen gehindert, obwohl keine Gefahr für Leib und Leben mehr bestand. Auch auf das Verlangen des Pressesprecher der Feuerwehr Herr Wagenknecht, wurde auch dies den Beiden verwehrt. Wir möchten auf diesem Weg an den Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizeibeamten HINWEISEN. Sofern der Zweck einer polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird, muss sich die Polizei einem Betroffenen (nicht Zuschauer) gegenüber ausweisen (gilt nicht für „verdeckte Ermittler“). Polizei in Uniform: Vorstellen mit Name und Dienststelle oder Visitenkarte. Auf Verlangen soll auch der Dienstausweis vorgezeigt werden (wenn es die Umstände erlauben). Dagegen hat sich der Beamte mit aller Macht gewehrt und unseren Mitarbeitern einen Platzverweis erteilt. Die weiteren Antworten gegenüber unseren Mitarbeiter sollte der Beamte einmal überdenken. Vielleicht lag es aber einfach daran, das eine unserer Mitarbeiter ein Kopftuch trug. Der Einsatzleiter in Burbach wurde darüber informiert, eine Beschwerde wird gegen den Beamten ergehen. Da er unseren Mitarbeitern seinen Namen und seine Diensstelle nicht mitgeteilt hatte, haben wir andere Massnahmen ergriffen um seine Idendität festzustellen.

Wir möchten auch hier noch einmal an die Arbeit einzelner Polizeibeamten in Saarbrücken hinweisen.

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