20 jährige Mann läuft Amok

Messerangriff auf Polizeibeamte in Bexbach  20 jährige Mann läuft Amok - Messerangriff auf Polizeibeamte in Bexbach

Von PI Homburg

Am 05.03.2016, gegen 22:30 Uhr, wurde die Polizei Homburg zu einer Auseinandersetzung im Rahmen einer privaten Feierlichkeit in der Eberfurter Straße, in 66450 Bexbach gerufen, bei der ein Gast wegen seines aggressiven Verhaltens von der Wohnungsinhaberin des Hauses verwiesen wurde und diese dabei angegriffen und leicht an den Unterarmen verletzt hatte.

Beim Verlassen des Mehrfamilienhauses trat er mehrfach gegen die Hauseingangstür, die hierbei erheblich beschädigt wurde. Anschließend verließ er die Örtlichkeit in unbekannte Richtung.

Die eingetroffenen Einsatzkräfte konnten in einer Seitenstraße den Tatverdächtigen feststellen und einer Personenkontrolle unterziehen, um seine Identität festzustellen. Hierbei zog der 20 jährige Mann aus Bexbach ein Messer und führte eine Stichbewegung gegen die Beamten aus, die den Mann daraufhin überwältigen, zu Boden bringen und entwaffnen konnten. Dabei widersetzte er sich derart erheblich seiner Festnahme, dass er einem Beamten in den Bauch trat, dem anderen in den Bauch schlug. Erst durch eintreffende Unterstützungskräfte konnte der alkoholisierte Mann so fixiert werden, dass sein Transport zur Dienststelle möglich war. Hierbei wurde auch noch ein dritter Beamter leicht am Schienbein verletzt. Über die gesamte Dauer der polizeilichen Maßnahmen hinweg musste er körperlich unter Kontrolle gehalten werden, da er ständig Angriffsversuche gegen die Beamten unternahm. Nachdem ihm auf der Dienststelle von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wurde verbrachte er den Rest der Nacht zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten im Polizeigewahrsam. Die leicht verletzten Beamten setzten dennoch ihren Dienst fort.

Gegen den Beschuldigten wurde eine Vielzahl an Strafanzeigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, weiterer Körperverletzungsdelikte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Beleidigung gefertigt, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden können.

Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung der Polizei Homburg.