Zum NPD-Verbotsantrag

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsantrag erklärte die Ministerpräsidentin. Zum NPD-Verbotsantrag

Von Staatskanzlei Saarbrücken

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat sich abgezeichnet, insofern überrascht sie nicht.

Das Urteil ist kein Freispruch für die NPD. Das Gericht hat klar und deutlich gemacht, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebt. Allein ihr fehlender Einfluss verbietet es aber, das schärfste Schwert, das Parteienverbot, einzusetzen. Das bedeutet nicht, dass die Politik sich mit verfassungsfeindlichen Parteien abfinden muss. Neben der politischen Auseinandersetzung müssen wir deshalb extremistische Parteien auch über die Parteienfinanzierung bekämpfen.
Eine Kürzung oder Streichung der staatlichen Zuweisungen darf nicht erst dann erfolgen, wenn die Partei verboten ist, sondern muss bereits präventiv geschehen. Wir müssen die Regeln dahingehend ändern, dass auch strafrelevante Handlungen einer Partei beziehungsweise ihrer Funktionäre zu einer Einschränkung oder Abschaffung der Finanzierung führen können. Es kann nicht sein, dass der Staat Parteien finanzieren muss, die ihn offensiv bekämpfen. Jetzt müssen im ersten Schritt die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts intensiv ausgewertet werden.“

Anmerkung Petra Berg SPD-Landtagsfraktion: NPD-Verbot gescheitert – „Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz!“
Zu der Ablehnung des vom Bundesrat beantragten Verbots der NPD durch das Bundesverfassungsgericht, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg: „Die Einleitung des Verfahrens halte ich nach wie vor für richtig. Der Rechtsstaat ist Ausfluss einer wehrhaften Demokratie und es ist seine Aufgabe, Gefahren für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abzuwehren.“
„Wichtig sind die Gründe des Urteils: nicht eine fehlende Verfassungsfeindlichkeit war ausschlaggebend für das Urteil, sondern dass die NPD zu einer politischen Gruppierung geworden ist, die in einem solchen Maße an Bedeutung verloren hat, dass ein Parteienverbot nicht notwendig erschien. Mit dem Urteil muss die Politik nun klug umzugehen wissen, denn die verfassungsrechtliche Entscheidung enthält keine Akzeptanz für Rechtsgesinnte. Es muss weiterhin eine Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus geben. Eine solch aggressive Haltung in ihrem Programm und ihrem Handeln verfolgt nicht alleine nur die NPD, sondern auch die sogenannte „Alternative für Deutschland“. Daher ist es umso mehr geboten, dass Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger auf die Verlagerung der Gesinnung von NPD zu AfD reagieren und Verantwortung übernehmen, damit Extremismus und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft finden und unsere Demokratie weiter wehrhaft bleibt. Das Urteil ändert nichts daran, dass die NPD für uns weiterhin rechtsradikal, rassistisch und verfassungsfeindlich ist“, sagt Berg.
„Wir müssen uns weiter unermüdlich für Toleranz und Demokratie einsetzen. Rechtspopulismus und Rechtsextremismus müssen weiterhin in der Zivilgesellschaft bekämpft werden. Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! Eine Gesellschaft, die zusammenhält, wird niemals fremdenfeindlich und rassistisch sein“, sagt Berg abschließend.

Anmerkung Thomas Lutze (MdB): NPD-Entscheidung ist politisch falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat gegen ein Verbot der NPD entschieden und dies damit begründet, dass die Partei zu klein und unbedeutend sei. „Unbeachtet der Unabhängigkeit der Justiz halte ich diese Entscheidung für politisch falsch. Die menschenverachtende Ideologie der NPD muss unabhängig von ihrem Organisationsgrad gewürdigt werden.“, so Thomas Lutze, Mitglied des Bundestages. „Das Bundesverfassungsgericht nimmt damit in Kauf, dass Nazis weiterhin in den Genuss staatlicher Finanzierung kommen und ihre rechte Hetze unter dem besonders geschützten Status einer zugelassenen Partei verbreiten können.“ DIE LINKE hält ein Verbot der Partei nach wie vor für notwendig, um dem deutschen Nazismus eine entscheidende Organisationsplattform zu entziehen.