Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns

Jeder zehnte Fall auffällig Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns

Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes.
Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde.
Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.
Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Regionale Ergebnisse des Hauptzollamts Saarbrücken
Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich mit jeweils 70 Zöllnerinnen und Zöllnern an den beiden Prüfungstagen in der letzten Woche.
Im #Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz wurden mehr als 600 Arbeitnehmer befragt und von über 340 Arbeitgebern die Geschäftsunterlagen eingesehen.
In insgesamt 113 Fällen sind weitere Nachprüfungen erforderlich, ob der Mindestlohn gezahlt wurde, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden (§ 266 a StGB) oder ein Leistungsmissbrauch vorliegt.

text.Hauptzollamt Saarbrücken
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red.zbs