Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb

Ministerin Streichert-Clivot legt Rahmenplan zum Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb vor  Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb vorgelegt

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot berichtete heute im Kabinett zur die Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs zum neuen Schuljahr 2020/21. Der Ministerrat nahm den von Streichert-Clivot vorgestellten Rahmenplan für die saarländischen Schulen zustimmend zur Kenntnis.
Mit dem Rahmenplan zum Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen an saarländischen Schulen ab dem Schuljahr 2020/21 setzt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) den Schulen einen verlässlichen und detaillierten Rahmen, innerhalb dessen sie den Schulbetrieb für das neue Schuljahr vorbereiten können. Die Inhalte des Rahmenplans sind mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF), den Virologen des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS), Kinder- und Jugendärzten, Personal-, Eltern- und Schüler*innenvertretungen sowie den Gewerkschaften abgestimmt. In zentralen Schulleiter*innendienstbesprechungen wurden die Schulen in der vergangenen Woche bereits informiert.

Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot:
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung, unsere Schulen sind Lern- und Lebensorte. Das soziale Miteinander ist wichtig für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kein Luxus, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Unterricht und Nachmittagsbetreuung sollen deshalb wieder im vollen Umfang an allen Schulstandorten stattfinden. Wichtigste Voraussetzung für den Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb ist, dass sich das Corona-Infektionsgeschehen im Saarland weiter günstig entwickelt.
Wir haben unseren Rahmenplan so ausgestaltet, dass der reguläre Schulbetrieb mit Präsenzunterricht grundsätzlich auch dann aufrechterhalten werden kann, wenn in Schulen oder ihrem Umfeld Corona-Infektionen auftreten. Für die einzelnen Schulformen haben wir festgelegt, wie der Unterricht zu organisieren ist, sollte ein Gesundheitsamt entscheiden, dass eine Beschulung an einem einzelnen Schulstandort zeitweise nicht fortgeführt werden kann.
Zur Vorbereitung des neuen Schuljahres gehört auch, dass wir jetzt intensiv an der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten arbeiten. Unser kurzfristiges Ziel ist es, zum neuen Schuljahr eine Geräteleihe aufzubauen, damit wir im Bedarfsfall allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften, die nicht über geeignete Endgeräte für das digital unterstützte Lernen verfügen, ein entsprechendes Gerät zur Verfügung stellen können. Mittelfristig werden wir alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte mit Leihgeräten ausstatten.
Die Pandemie hat den Digitalisierungsbemühungen aller einen Schub verliehen. Jetzt geht es darum, Standards einzuziehen und aus den Erfahrungen der letzten Wochen zu lernen.
Wir tragen als Gesellschaft insgesamt Verantwortung. Jede und jeder kann mit ihrem und seinem Verhalten dazu beitragen, unseren Kindern und Jugendlichen einen guten Start in das neue Schuljahr zu ermöglichen. Von Urlaubsreisen in Corona-Risikogebiete ist zum Beispiel klar abzuraten. Nach wie vor ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten.“

Musterhygieneplan für das neue Schuljahr
Die Vorgaben des aktualisierten Musterhygieneplans für das neue Schuljahr sind auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zwischen dem MBK und der Gesundheitsseite abgestimmt und gehen den Schulen noch in dieser Woche zu.
Wichtigste Neuerung: Das Abstandsgebot innerhalb des Klassenraumes wird zum neuen Schuljahr aufgehoben. Zudem wird es neue Regelungen für die Beteiligung der vulnerablen Gruppen unter Lehrkräften und Schüler*innen am Präsenzunterricht geben. Neben der Vorlage eines Attestes, kann eine individuelle Beratung zum Tragen entsprechender Schutzausrüstung für Lehrkräfte in Anspruch genommen werden. Im Musterhygieneplan wird es außerdem unter anderem Empfehlungen zu festen Gruppen, Maßnahmen zur Verhinderung der Durchmischung einzelner Gruppen, Wegeführung, Pausengestaltung, Vorgaben zu verschiedenen Unterrichtsfächern, Sozialformen, Unterrichtsmethoden sowie zum Hygieneverhalten geben.

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