Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe

Wie hoch sind die Forderungen und wie setzen sie sich zusammen? Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe

Von Verbraucherzentrale Saarland

Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden.

Seit dem 7. März 2016 stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus.

Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent, ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersucht die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen Verbraucher sich zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale des Saarlandes senden.

„Wir möchten uns genau die Zusammensetzung der Rechnungen ansehen und herausfinden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden“. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen“, sagt Elif Tanto, Juristin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht höhere Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Insoweit muss das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit seiner Gebührentabelle herangezogen werden. Die Inkassogebühr ist hierbei abhängig vom Streitwert, d.h. je höher die ausstehende Zahlung ist, desto höher fällt auch die Inkassorechnung aus. Problematisch ist, dass einige Inkassounternehmen neben dieser Gebühr weitere Auslagen und Gebühren, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren berechnen. Im Einzelfall muss dann genau geprüft werden, ob diese Forderungen zulässig sind.

Verbraucher können die Inkassoschreiben am besten per E-Mail an vz-saar@vz-saar.de oder per Post (Stichwort: Inkasso-Aktion, Trierer Straße 22, 66111 Saarbrücken) senden. Rechtliche Beratungen bieten nach telefonischer Terminvereinbarung die Beratungsstellen in Saarbrücken (0681-500890), Merzig (06861-5444) oder Dillingen (06831-976565) an.

Dies ist eine redaktionelle ubearbeitete Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland.