Thuja-Heckenbrand am Gebäude löst erneut Feuerwehreinsatz aus

Zweithöchste Waldbrandstufe ausgerufen Thuja-Heckenbrand am Gebäude löst erneut Feuerwehreinsatz aus

Alschbach. Die Feuerwehr Blieskastel wurde am Sonntag, den 22.07.2018 um 14.16 Uhr zu einer brennenden Thuja-Hecke an einem Gebäude alarmiert. Am Ende der Talstraße in Blieskasteler Ortsteil Alschbach hatte eine Thuja-Hecke aus unbekannter Ursache Feuer gefangen. Da anfänglich gemeldet wurde, dass sich die brennende Thuja-Hecke direkt am Gebäude befand und die Flammen auf das Gebäude überzugreifen drohen, wurden die Löschbezirke Blieskastel-Mitte und Webenheim alarmiert.
Glücklicherweise konnte das Feuer mit einem Gartenschlauch durch die Bewohner noch vor Eintreffen der Feuerwehr eingedämmt werden. Unter Vornahme eines C-Schlauches wurde der Brand mit Wasser des Blieskasteler Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges abgelöscht. Die Blieskasteler Einsatzkräfte kontrollierten mit Hilfe einer Wärmebildkamera die Brandstelle um die Thuja-Hecke.
Für die 18 Blieskasteler Feuerwehrleute mit dem Einsatzleitwagen, dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug und der Drehleiter war der Einsatz nach 45 Minuten beendet. Die Kameraden aus dem Löschbezirk Webenheim konnten ihre Einsatzfahrt abbrechen.

Hinweis der Feuerwehr: Zweithöchste Waldbrandstufe ausgerufen – Feuer machen, Rauchen und Grillen ist im Wald und auf dem Feld verboten
Blieskastel. Wegen des heißen Sommerwetters mit extremer Trockenheit besteht auch in den Blieskasteler Wäldern, in den Biosphärenwiesen und auf den Feldern eine erhöhte Brandgefahr. Besonders in Wäldern und Getreidefeldern können durch den unachtsamen Umgang mit Feuer leicht Brände ausbrechen. „Schon eine weggeworfene Zigarettenkippe genügt, um trockenes Gras zu entzünden“, so die Verantwortlichen bei der Feuerwehr. Die Stadtverwaltung Blieskastel und die Feuerwehr bitten daher alle Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und weist auf die bestehenden gesetzlichen Verbote zum Schutz des Waldes vor Waldbränden hin. Danach ist es grundsätzlich verboten, im Wald zu rauchen, Feuer zu machen oder zu grillen. Offenes Feuer und Grillen ist auch in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand nicht erlaubt. Entstandene Brände sollten mit möglichst genauer Angabe der Örtlichkeit sofort an die Feuerwehrleitstelle über die Notrufnummer 112 gemeldet werden.

Text.Stadt Blieskastel, Fachgebiet 3.2 Brand- und Zivilschutz.
foto.Steffen Rastetter / Einsatzdokumentation der Feuerwehr der Stadt Blieskastel
red.zbs