Staatsanwaltschaft Saarbrpcken klagt an

Anklage gegen einen 34-jährigen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung Anklage gegen einen 34-jährigen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung

Mit Anklageschrift vom 01.10.2019 hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen einen 34-jährigen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung zum Nachteil einer 22-jährigen Polizeibeamtin zum Amtsgericht Saarbrücken – Strafrichter erhoben.
Am Morgen des 16.02.2019 befuhr der Angeschuldigte als Fahrzeugführer mit einem Funkstreifenwagen der saarländischen Polizei im Rahmen einer Einsatzfahrt unter Verwendung von Sonder- und Wegerechten die Großblittersdorfer Straße in Saar-brücken in Richtung der Landesgrenze zu Frankreich. Auf dem Beifahrersitz des Funkstreifenwagens befand sich das spätere Unfallopfer.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, beim Heranfahren an einen gut sichtbaren Verkehrskreisel bei einer grundsätzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h unmittelbar vor dem Kreisel auf 152 km/h beschleunigt zu haben. Durch die zu spät eingeleitete Gefahrenbremsung konnte der Angeschuldigte nicht verhindern, dass der Funkstreifenwagen zunächst den Kreisel überfuhr und im weiteren Verlauf mit einem Verkehrsschild sowie zwei Laternenmasten zusammenstieß. Dem Ange-schuldigten wird durch die Anklage vorgeworfen, durch diese Handlungen vorher-sehbar und vermeidbar den Tod der 22-jährigen Polizeibeamtin verursacht zu haben. Die 22-jährige erlag noch am Unfallort ihren multiplen schweren Verletzungen.
Der anwaltlich vertretene Angeschuldigte hat sich geständig eingelassen.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und eine Person solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihr nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil ihre Schuld nachgewiesen ist.

text.sraatsanwaltschaft saarbrücken
foto.symbol
red.zbs