Saar-Verband der Schausteller e. V. zu dem „Konjunkturprogramm“ der Großen Koalition in Berlin

Danke für die jetzt vorgesehenen Hilfen und ernsthafte Prüfung der Wiederzulassung von Kirmessen und Volksfesten Saar-Verband der Schausteller e. V. zu dem „Konjunkturprogramm“ der Großen Koalition in Berlin

Der Vorsitzende des Saar-Verbandes der Schausteller e. V., Thomas Sonnier, und der Geschäftsführer des Verbandes, Ralf Jockers, erklärten zum Ergebnis des vorgelegten „Konjunkturprogramms“ der Großen Koalition in Berlin, die Beschlüsse gingen in die richtige Richtung. Dass die Schausteller ausdrücklich in Punkt 13 unter dem Kapitel „Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern“ erwähnt werden und in diesen Maß-nahmekatalog aufgenommen wurden, wird ausdrücklich begrüßt. Sie hoben noch einmal hervor, dass ihre gesamte Berufsgruppe seit Dezember vergangenen Jahres keinerlei Einnahmen erzielen konnten. Der Lockdown wegen des Corona-Virus hat genau zu dem Zeitpunkt begonnen, an dem die ersten Kirmessen auch im Saarland begonnen hätten. Alle diese Veranstaltungen wurden von da an bis Ende August 2020 schon abgesagt, die Zeit danach ist noch ungewiss. Die Soforthilfen wurden uns für drei Monate gewährt.
Der Saar-Verband der Schausteller bedankte sich für die jetzt vorgesehenen Maßnahmen. Ein Teil der laufenden Kosten, soll vom Staat übernommen werden. Dieser Dank gilt dem saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans, den Bundesministern Peter Altmaier und Olaf Scholz sowie Landes-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger für ihre Bemühungen mit der Bundeskanzlerin. Dank spricht der Verband auch an die Veranstalter im Saarland, hier insbesondere an den Ortsvorsteher von Eppelborn, Berthold Schmitt, der sich sehr vehement für die Interessen der Schausteller einsetzte. Allerdings können die Schausteller-Familien hiervon noch nicht leben, da die Gelder Zweckgebunden sind und nicht zur privaten Verwendung stehen. Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie Selbständige sind.
Nun wurden auch die Schausteller für Corona-bedingten Umsatzausfall in ein „Programm für Überbrückungshilfen“ aufgenommen, zusammen mit Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, auch Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen sowie Unternehmen der Veranstaltungslogistik. Das Teilprogramm hat ein Volumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Der Verband gibt zu bedenken, dass das Veranstaltungsverbot für die Kirmes bis 31. August durchgehalten werde, obwohl in einigen Bundesländern selbst große Freizeitparks und andere Veranstaltungen wieder geöffnet wurden. Auch Bäder und Strände und andere Freizeiteinrichtungen werden geöffnet. Und darüber hinaus wurden Veranstaltungen von September bis Dezember bereits sehr früh abgesagt, ohne dass die Bewertung einer tatsächlichen Gefahrensituation vorgenommen wurde. Spätestens Ende August müsste das Veranstaltungsverbot aufgehoben werden. Sollte sich die Lage noch früher entspannen, müsste auch eine frühere Öffnung beraten werden.
Weitere Absagen von Veranstaltungen ohne konkrete Gefährdungslage stellt nach Meinung des Saar-Verbandes der Schausteller, so Thomas Sonnier, eine Ungleichbe-handlung nach dem Grundgesetz dar, die dann einer verfassungsrechtlicher Klärung bedürfe. Da sei man sich einig, mit dem Bundesverband deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.; dem der Saarverband angeschlossen ist.
Der Saar-Verband sagt abschließend noch einmal Danke für die jetzt vorgesehenen Hilfen, bittet aber um ernsthafte Prüfung der Wiederzulassung von Kirmessen und Volksfesten – unter den Bedingungen von Sicherheit vor dem Virus, die Gesundheit steht auch bei uns im Vordergrund, dies müsse jedoch auch im Sinne der Gleichbehandlung gesehen werden.

text.Saarverband der Schausteller e.V.
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red.zbs / mp