Regionalverband schafft Rettungsschirm für Kinder- und Jugendarbeit

Freie Träger und Jugendverbände können finanzielle Unterstützung erhalten  Regionalverband schafft Rettungsschirm für Kinder- und Jugendarbeit

Der Regionalverband Saarbrücken richtet einen Rettungsschirm für freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbände ein, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Dies hat die Regionalversammlung in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Das Geld dafür wird aus den nicht abgerufenen Mitteln des diesjährigen Haushalts zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Die freien Träger und Jugendverbände sind wichtige Stützen in der Kinder- und Jugendarbeit. Durch die Corona-Pandemie sind einige von ihnen in eine finanzielle Schieflage geraten, die bis zur akuten Existenzgefahr wachsen kann. Stornogebühren für geplante aber nicht durchgeführte Maßnahmen sind ihnen entstanden und auch Mietkosten laufen weiter. Gleichzeitig bleiben aber Teilnehmergebühren und Einnahmen aus Veranstaltungen oder Vermietungen aus. Es ist wichtig, dass wir die Träger bestmöglich unterstützen.“ Diese spezielle Situation war bisher in den Förderrichtlinien nicht bedacht, weshalb keine gesonderten Fördermöglichkeiten bestanden. Da alle Freizeitmaßnahmen in den diesjährigen Osterferien abgesagt wurden und nicht absehbar ist, ob in den Sommerferien Ferienangebote im üblichen Umfang stattfinden, werden voraussichtlich Haushaltsmittel zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit nicht abgerufen. Diese sollen nun für den Rettungsschirm verwendet werden. Übersteigt die Summe der Anträge für eine finanzielle Unterstützung die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Rettungsschirm, so wird die Höhe des Zuschusses für die einzelnen Träger prozentual anteilig errechnet. Ist diese kleiner als die verfügbaren Mittel, wird der beantragte Zuschuss voll ausgezahlt. Frühestens ab Oktober, wenn alle Anträge für stattfindende Sommerprogramme eingereicht wurden, kann die Gesamtsumme des Rettungsschirms benannt werden.
Anträge für Hilfezahlungen aus dem Rettungsschirm sind zu stellen an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst 51- Kinder- und Jugendarbeit, Europaallee 11 in 66113 Saarbrücken.

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red.zbs / mp