Regelung für Trauerfeiern auf dem Friedhof

Einschränkungen durch Coronavirus auch bei Beerdigungen. Regelung für Trauerfeiern auf dem Friedhof

Um die Sicherheit der Bevölkerung vor möglichen Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verbessern, hat die Verwaltungsspitze der Kreisstadt Homburg am heutigen Mittwoch, 18. März 2020, folgende Regelungen in Bezug auf die
Trauerfeiern in Homburg getroffen:
Die Trauerfeier findet direkt am Grab statt.
Die öffentlichen Gebäude (Leichenhalle usw.) stehen den Trauergemeinden fortan als Stelle der Andacht nicht mehr zur Verfügung.
Auf den notwendigen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen ist auch bei der Trauerfeier im Freien zu achten.
Die Personenzahl wird auf fünf bzw. auf die Zahl der Angehörigen 1. Grades beschränkt.
Bei jeder Trauerfeier muss eine Liste ausliegen, in die sich alle an der Trauerfeier teilnehmenden Personen mit ihrem Namen, der Adresse und der Telefonnummer einzutragen haben.

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red.zbs / mp