OVG weist Beschwerde der NPD zurück

Keine Teilnahme der NPD an der „Elefantenrunde“ des SR. OVG weist Beschwerde der NPD zurück

Von Oberverwaltungsgericht Saarland

Mit Beschluss vom heutigen Tag (Az. …../17) hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.2.2017 – ……/17 -, mit der der Eilantrag des NPD-Landesverbandes Saarland auf Teilnahme an der sog. „Elefantenrunde“ des SR vor der am 26.3.2017 stattfindenden Landtagswahl zurückgewiesen wurde, bestätigt und die NPD-Beschwerde zurückgewiesen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.