Öffentliches WLAN-Netz am Ludwigsplatz in Betrieb genommen

Staatskanzlei nimmt sicheres öffentliches WLAN-Netz am Ludwigsplatz in Saarbrücken in Betrieb. öffentliches WLAN-Netz am Ludwigsplatz in Betrieb genommen

Von Thorsten Klein / Staatskanzlei Saarbrücken

Nachdem die Bundesregierung heute die Weichen zur Abschaffung der Störerhaftung gestellt hat, nimmt die Staatskanzlei heute ab 18 Uhr das erste sichere öffentliche WLAN-Netz im Saarland in Betrieb.

Damit steht Besuchern der Staatskanzlei und Bürgerinnen und Bürgern am Ludwigsplatz erstmals ein sicherer öffentlicher Zugang zum Internet zur Verfügung. Mit diesem Pilotprojekt will die Staatskanzlei den gestiegenen Interessen der Bevölkerung nach freiem WLAN und Datensicherheit Rechnung tragen.

Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Jürgen Lennartz begrüßte den heutigen Beschluss der Großen Koalition in Berlin. „Ich gehe jetzt davon aus, dass sich mit dieser Einigung öffentliche WLANs in Deutschland in Kürze stark verbreiten werden. Dafür hat sich die saarländische Landesregierung im Vorfeld immer wieder stark gemacht. Eine moderne Gesellschaft braucht solche Netze, um bei der Digitalisierung voranzugehen. Doch ich möchte auch, dass diese Netze von unseren Bürgerinnen und Bürger sicher genutzt werden können. Am Ludwigsplatz haben wir mit der heutigen Inbetriebnahme des öffentlichen WLAN-Netzes dafür die Voraussetzungen geschaffen“ betonte Lennartz.

Kostenlose öffentliche WLAN-Netze werden von einer Vielzahl von Anbietern bereitgestellt und bieten einen bequemen, mobilen Einstieg ins Internet. Bei allem Komfort, den diese WLAN-Netze bieten, wird oftmals unterschätzt, welche Sicherheitsrisiken für den Nutzer bestehen. So ist es selbst für Laien möglich mit Hilfe von frei verfügbaren Apps und Ihrem Smartphone den Datenverkehr fremder Nutzer in öffentlichen WLAN-Netzen unbemerkt abzuhören. Der Grund hierfür ist, dass die Datenübertragung bei den derzeit etablierten öffentlichen WLAN-Netzen grundsätzlich unverschlüsselt erfolgt. Auch die Verschlüsselung mit einem öffentlich bekannten Schlüssel bietet keinen hinreichenden Schutz. Vor diesem Hintergrund sieht die Staatskanzlei die Notwendigkeit, Zugangsnetze mit Blick auf die Sicherheit der Nutzerdaten technisch weiterzuentwickeln.

Das von der Staatskanzlei und der Firma intersaar GmbH am Ludwigsplatz in Betrieb genommene WLAN Hotspot System bietet zum einen die klassische unverschlüsselte Anmeldung und zum anderen eine Anmeldung mit einem individuellen Nutzerschlüssel an, der für jeden Nutzer unkompliziert und ohne Angabe persönlicher Daten automatisch erstellt wird. Bei der zweiten Nutzungsvariante erfolgt die Datenübertragung im Funknetz verschlüsselt und bietet dank des individuellen Schlüssels ein hohes Schutzniveau gegen das Abhören der Datenkommunikation durch Dritte. Mit diesem persönlichen Schlüssel kann der Nutzer an allen Hotspotstandorten der Firma intersaar GmbH im Saarland, automatisch ohne erneute Anmeldung, ins Internet gehen.

Mit dem Pilotprojekt am Ludwigsplatz will die Staatskanzlei gemeinsam mit der Firma intersaar GmbH demonstrieren, dass WLAN-Hotspots schon heute mit einem deutlich höheren Datensicherheitsniveau betrieben werden können. Für Staatssekretär Jürgen Lennartz hat das Projekt eine wichtige Signalwirkung: „Ich hoffe, dass unser Netz Impulse setzen kann – erstens mit Blick auf technische Weiterentwicklung sicherer Übertragungsverfahren durch Anbieter und Hersteller, zweitens aber auch mit Blick auf die Sensibilisierung der Nutzer und Institutionen, die Ihren Gästen öffentliches WLAN zur Verfügung stellen wollen“.

Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der Staatskanzlei Saarbrücken.

Anmerkung Landesjugendring. Jetzt mehr Hot-Spots auch fürs Saarland! „Das ist ein entscheidender Schritt, flächendeckend kostenfreie Hot-Spots in allen saarländischen Gemeinden zu schaffen“ freute sich heute LJR-Vorstandsmitglied Tobias Wolfanger über die Einigung der Koalitionspartner SPD und der Union in der Bundesregierung.
Nach Presseberichten soll die sogenannte Störerhaftung im Telemediengesetz nun wegfallen. Danach kann derjenige, der sein eigenes WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften.
„Wir fordern nun die verantwortlichen kommunalen Entscheidungsträger im Saarland auf – dort wo noch nicht geschehen – öffentliches kostenfreies W-Lan baldmöglichst einzurichten,“ erklärte Wolfanger und bekräftigte damit den Beschluss des Zusammenschlusses von 24 Kinder- und Jugendverbänden im Saarland vom Februar diesen Jahres. „Dadurch wird insbesondere für Jugendliche im ländlichen Raum der benachteiligte Zugang zum Internet deutlich abgebaut.“

Info Störerhaftung
Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer haftet, dabei geht es etwa um das illegale Kopieren von Filmen oder Musik. Im Zusammenhang mit WLAN-Zugängen wurde jahrelang darüber gestritten, inwieweit Betreiber von Hotspots in Haftung genommen werden können, wenn über ihr WLAN-Netz Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Die Störerhaftung gilt als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern.