Nach den Sommerferien Regelbetrieb in den Schulen

Die saarländischen Schulen sollen im Regelbetrieb in das kommende Schuljahr 2020/21 starten Nach den Sommerferien Regelbetrieb in den Schulen

Zum aktuellen Stand der Planungen berichtete Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot heute vor der Landespressekonferenz. Streichert-Clivot hatte im Ministerrat der Landesregierung bereits am 9. Juni deutlich gemacht, im Interesse von Kindern, Jugendlichen und Familien nach den Sommerferien in den Regelbetrieb an den Schulen einsteigen zu wollen.
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Als Land stehen wir in der Verantwortung, dieses Recht auch einzulösen. Wir haben die Schulen am 13. März vorübergehend geschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Beide Ziele haben wir erreicht. Die Corona-Krise gefährdet die Bildungsgerechtigkeit im Land und erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit – das ist offensichtlich. Sie wird aber auch eine Krise der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, dafür gibt es immer mehr Hinweise. Davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Schule ist viel mehr als nur Lernort, Schule ist Lebensort. All das zeigt uns die Corona-Krise tagtäglich.
Keine Anpassung der Lehrpläne, sondern Eingrenzung der prüfungsrelevanten Lerninhalte
Die Wiederaufnahme des Regelbetriebs ist deshalb absolut im Interesse von Kindern, Jugendlichen und Familien. Wichtig ist dabei, dass es um einen Regelbetrieb geht, den wir unter Pandemie-Bedingungen organisieren. Gewisse Einschränkungen wird es also auch nach den Ferien noch geben müssen. Grundvoraussetzung für diesen Regelbetrieb ist, dass sich das Infektionsgeschehen weiter günstig entwickelt und die Zahlen der Infektionserkrankungen niedrig bleiben. Davon gehen wir aktuell in der Landesregierung und der Kultusministerkonferenz aus.
Pädagogisch wird es darum gehen, Lerninhalte, die jetzt zu kurz gekommen sind, nachzuholen und die derzeitige Corona-Phase aufzuarbeiten. Dabei haben wir uns gegen eine Anpassung der Lehrpläne entschieden. Stattdessen werden wir zu Beginn des neuen Schuljahres festlegen, welche Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 sowie der Abiturjahrgänge nicht prüfungsrelevant sein werden.
Flexible Reaktionen bei Verdachtsfällen und Infektionen, neuer Rahmenplan und Musterhygieneplan Schule
Wir planen jetzt, um für alle Fälle gerüstet zu sein. Den Regelbetrieb werden wir so ausgestalten, dass im Fall einer Corona-Infektion an einer Schule flexible Reaktionen der Gesundheitsämter vor Ort möglich sind. Das heißt, wir organisieren Schule so, dass auch beim Auftreten einer Corona-Infektion in der Schule oder im Umfeld die Schule möglichst nicht geschlossen werden muss. Es geht darum, bestmöglich Planungssicherheit für alle Beteiligten zu ermöglichen. Für den schlimmsten Fall bauen wir aber auch mit der Option eines Rückfalls auf den aktuellen Wechselbetrieb mit Präsenzunterricht und Lernen von zuhause vor.
Das ist auch nach dem Dafürhalten der Virologen und Virologinnen, Kinder- sowie der Jugendärztinnen und -ärzte eine dem Infektionsgeschehen angemessene Planung, mit der wir uns im Rahmen der KMK-Beschlüsse bewegen und für die ich die volle Unterstützung der gesamten Landesregierung habe“, erklärt Streichert-Clivot.
Als Grundlagen für den Einstieg in den Regelbetrieb erarbeitet das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) derzeit einen Rahmenplan für alle Schulen und stimmt mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) einen neuen Musterhygieneplan Schule ab. Mit dem Rahmenplan wird auch ein pädagogischer Rahmen mit angepassten Vorgaben, für das kommende Schuljahr abgesteckt werden, etwa zu Lerninhalten und zur Leistungsbewertung.
„Dabei beziehen wir selbstverständlich auch die Hauptpersonalräte, Gewerkschaften, Lehrkräfteorganisationen sowie die Eltern- und Schülervertretungen mit ein. Erste Gespräche haben bereits in der vergangenen Woche stattgefunden, parallel zu unseren Abstimmungen mit dem Gesundheitsministerium“, so Streichert-Clivot.
Rahmen- und Musterhygieneplan sollen den Schulen noch vor den Sommerferien zur Verfügung gestellt werden, damit diese die nötigen schulorganisatorischen Vorbereitungen treffen können. Der Musterhygieneplan wird auf Basis der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse für den Schulbetrieb nach den Ferien aktualisiert und angepasst. Dazu stehen das MSGFF und das MBK im engen Austausch mit den Expert*innen des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) sowie Kinder- und Jugendärzt*innen.
Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz im Regelbetrieb
„Fest steht, dass es die bisher geltenden Abstandsregelungen im Corona-Regelbetrieb nach den Ferien nicht mehr geben wird. Ein Regelbetrieb mit Abstandsregelungen ist überhaupt nicht denkbar. Eine allgemeine Maskenpflicht an den Schulen wird es ebenfalls nicht geben. Gegen eine solche Pflicht sprechen nicht nur pädagogische Gründe. Sie wäre im Hochsommer insbesondere für Kinder und Jugendliche eine nicht zumutbare Belastung. Der Regelbetrieb muss kindgerecht sein. Ein freiwilliges Tragen der Masken steht aber allen offen.
Wichtige und wirksame Hygieneregeln und -maßnahmen wird es aber natürlich weiter geben. Um die Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten zu erleichtern und zu verhindern, dass die Gesundheitsämter erneut ganze Schulstandorte schließen müssen, werden wir empfehlen, die Schülerinnen und Schüler nach Jahrgangsstufen in Gruppen aufzuteilen. Diese Gruppen sollen sich möglichst wenig durchmischen. Ausnahmen im Sinne der geltenden Stundentafel sind beim Fachunterricht möglich. Das ist ein flexiblerer Ansatz, mit dem wir berücksichtigen, dass Schülerinnen und Schüler auch in Alltagssituationen außerhalb der Schule Kontakt mit anderen Menschen haben – wie ihre Lehrkräfte auch.
Arbeits- und Gesundheitsschutz: individuelle Schutzkonzepte und niedrigschwelliger Zugang zu Corona-Tests
Klar ist, dass wir auch im Regelbetrieb in der Verantwortung stehen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für unsere Beschäftigten sicherzustellen. Das ist sehr wichtig. Auch für sie haben wir eine Fürsorgepflicht. Deshalb wird es für Lehrkräfte bei Bedarf individuelle Schutzkonzepte geben. Dazu wird das Tragen von für den Eigenschutz geeigneter Schutzkleidung, also insbesondere Masken für den Eigenschutz oder sogenannte Face-Shields, gehören. Damit Schulleitungen sinnvoll entscheiden können, welche Lehrkräfte sie im Präsenzunterricht einsetzen, wird künftig ein ärztliches Attest Grundlage und Voraussetzung für eine eventuelle Freistellung vom Präsenzunterricht sein. Eine fachlich-medizinische Beurteilung des persönlichen Schutzbedarfs gibt vulnerablen Lehrkräften mehr Sicherheit als die derzeitige pauschale Regelung, die auf den damaligen und jetzt veralteten RKI-Empfehlungen basiert.
Außerdem habe ich mich für niedrigschwellige Angebote für Beschäftigte eingesetzt, sich auf Corona testen zu lassen. Lehrkräfte werden deshalb die Möglichkeit bekommen, freiwillig am Landestestprogramm teilzunehmen. Sollten Verdachtsfälle auftreten, wird die entsprechende Gruppe schnell getestet werden, damit Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte zügig in den Präsenzunterricht zurückkehren können“, erklärt Streichert-Clivot.
Corona-bedingte Lehrkräftereserve
Mit dem Nachtragshaushalt wird eine zusätzliche Corona-bedingte mobile Lehrkräftereserve mit bis zu 100 Vollzeitstellen geschaffen, um lokale Personalengpässe kurzfristig auffangen zu können. Für den Doppelhaushalt 2020/21 hat das MBK weiteren Personalbedarf angemeldet. In den nächsten Jahren werden rund 300 Lehrkräfte-Stellen mehr zur Verfügung stehen, als bisher geplant.
„Es ist vollkommen klar, dass wir darauf angewiesen sind, dass möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer, die aktuell nicht in Präsenz arbeiten, nach den Ferien wieder vor den Klassen in unseren Schulen unterrichten. Umso wichtiger sind gute individuelle Schutzkonzepte für vulnerable Lehrkräfte und eine fundierte ärztliche Abklärung des tatsächlichen persönlichen Risikos. Ich freue mich, dass heute schon viele Lehrkräfte zurück in den Schulen sind, die nach den bestehenden Regelungen keinen Präsenzunterricht geben müssten. Das ist ein großartiger Einsatz“, so Streichert-Clivot.

text.Bildungsministerium Saarbrücken
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red.zbs / mp