Minister Bouillon: Test zur Videoüberwachung in Saarbrücken startet am 25.01.2019

Auf dem Weg zu mehr Sicherheit rund um den Saarbrücker Hauptbahnhof und die Johanneskirche ist eine wichtige Hürde genommen. Minister Bouillon: Test zur Videoüberwachung in Saarbrücken startet am 25. Januar 2019

Die Prüfung und Wertung der Angebote hat im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens begonnen. Für jeweils eine Woche werden die verbliebenen Bieterfirmen in einer Teststellung an der Johanneskirche und am Hauptbahnhof ihre jeweiligen Techniken vorstellen. Die Bilddaten werden dabei jedoch grundsätzlich nicht länger als 24 Stunden gespeichert.
Innenminister Klaus Bouillon betont: „Nachdem wir eine Vielzahl von Herausforderungen betreffend Planung, Ausschreibung und Auswertung gemeistert haben, kann nun mit der Testphase begonnen werden. Die Videoüberwachung versetzt uns künftig in die Lage, in den stark kriminalitätsbelasteten Bereichen insbesondere präventiv und gleichzeitig noch effizienter zu arbeiten. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Sicherheit der saarländischen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.“
Die Ausschreibung in diesem Verfahren war ein Teilnahmewettbewerb. Dabei wurden die Bewerber auf ihre allgemeine Eignung hin überprüft. Alle Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise insbesondere hinsichtlich Vertraulichkeit vorgelegt haben, wurden anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Nachdem die Angebotsphase nun abgeschlossen ist, geht das Projekt in die sichtbare Phase über: Das bedeutet konkret, dass jeder Anbieter über einen Zeitraum von jeweils einer Woche seine technischen Lösungsansätze für die anspruchsvollen Anforderungen des Landespolizeipräsidiums (LPP) vorstellen und praktisch unter Beweis stellen kann. Dabei prüft die Polizei die Qualität und Funktionalität der Kamerahardware sowie der Kamerasoftware.
Die Testphase endet voraussichtlich Ende Februar, danach werden die Testgeräte wieder abgebaut.
Die nachstehend ersichtlichen Informationen zu der Videoüberwachung werden über das Internet abrufbar sein. Dies wird ermöglicht durch einen sog. QR-Code, der auf den Hinweisschildern angebracht ist. Diese Schilder werden am 23. oder 24. Januar am Hauptbahnhof und der Johanneskirche aufgehängt. Die Testgestellung des ersten Bieters wird planmäßig ab dem 25. Januar aufgebaut.

Hintergrundinformationen zur Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer:
Die Richtlinie (EU) 2016/680 verpflichtet das Landespolizeipräsidium (LPP) zu noch größerer Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Insbesondere die nachstehenden Angaben dienen dazu, über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung zu informieren.

Verarbeitung der Daten:
Die Videoüberwachung an Johanneskirche und Hauptbahnhof ist erforderlich, um die Sicherheit an diesen beiden Orten zu gewährleisten. Die Bildaufzeichnungen, die ausdrücklich Bereiche privater Lebensführung (z.B. Wohnungen) nicht umfassen, werden dabei auf Grundlage des § 27 Abs. 2, Nr. 1 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) erhoben und 24 Stunden gespeichert. Danach werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sofern sie nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung erforderlich sind.
Ein Live-Monitoring durch Beamte des Landespolizeipräsidiums findet während dieser Testphase zu unregelmäßigen Tages- und Nachtzeiten, jedoch ausdrücklich nicht durchgehend statt.

Die Rechte der Betroffenen:
Betroffene können sich jederzeit an uns wenden, um ihr Recht auf
• Auskunft über die beim LPP gespeicherten Daten,
• Berichtigung
• Löschung und
• Einschränkung der Verarbeitung
geltend zu machen.
Bitte beachten Sie, dass all diese Rechte nur greifen, wenn die aufgenommen Personen identifiziert werden können.

Namen und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle:
Landespolizeipräsidium
Mainzer Straße 134 – 136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/962-9600,
E-Mail: lpp-pressestelle@polizei.slpol.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Landespolizeipräsidium
Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Mainzer Straße 134 – 136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/962-8030
E-Mail: lpp-dsb@polizei.slpol.de

Unabhängig davon können Betroffene sich jederzeit an das Unabhängige Datenschutzzentrum (UDZ) wenden. Bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz erhalten Sie auch weitergehende Informationen.

Erreichbarkeiten des Unabhängigen Datenschutzzentrums:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/94781-0
Telefax: 0681/94781-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

Ausblick auf die zukünftige Videobeobachtung:
Im späteren Wirkbetrieb werden die beiden Örtlichkeiten in einer Videobeobachtungszentrale durch speziell geschultes Personal zu belastungsorientierten Zeiten im Zuge des Live-Monitorings überwacht. Eine Speicherung der Bildaufzeichnungen ist unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 6 SPolG für die Dauer von regulär vierzehn Tagen vorgesehen.

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