Lebensmittelkontrolleure überprüfen Glühwein und Hygiene auf Weihnachtsmärkten

Nur wenige Beanstandungen. Lebensmittelkontrolleure überprüfen Glühwein und Hygiene auf Weihnachtsmärkten

Die Lebensmittelkontrolleure des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) nehmen auch in diesem Jahr das mit Abstand beliebteste Getränk auf den saarländischen Weihnachtsmärkten unter die Lupe. Zusammen mit der Weinkontrolleurin der Landwirtschaftskammer wurden bisher 21 Proben Glühwein und Glühwein ähnliche Heißgetränke ausgewertet. Die Proben stammten alle aus dem Ausschank.
Glühwein ist per Verordnung ein aromatisiertes, weinhaltiges Getränk, das ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen wird, das hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt wird und bei dem der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 7 % Volumen beträgt. Der Zusatz von Wasser ist untersagt.
Von den 21 Proben wurden vier beanstandet: Bei zwei Proben wurden sensorische Mängel, eine starke Abweichung in Geruch und Geschmack, festgestellt. Bei einer Probe war der Alkoholgehalt zu niedrig. Dieser Wein war offenbar zu lange erhitzt bzw. zu stark verdünnt worden. Bei einer weiteren Probe wurde die irreführende Bezeichnung „Fruchtglühwein“ moniert.
Im Rahmen der Schwerpunkkontrolle werden bis Weihnachten auch die Verkaufsstände auf den Weihnachtsmärkten auf Einhaltung der Hygiene-Standards kontrolliert. Insgesamt sollen rund 500 Einzelstände auf 35 Märkten überprüft werden.
Bislang wurden nur in wenigen Fällen geringfügige Mängel hinsichtlich der Lagerung der angebotenen Lebensmittel, der Ausrüstung (unzureichende Handwaschgelegenheiten) und der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und Allergenen festgestellt. In einigen Fällen fehlte eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die meisten Mängel konnten vor Ort noch während der Kontrolle behoben und mit einer mündlichen Verwarnung geahndet werden. Belehrungen mit und ohne Verwarnungsgeld und die Veranlassung der Beseitigung geringfügiger Mängel waren die häufigsten Maßnahmen des Kontrollpersonals vor Ort. In einem Fall musste das Anbieten von rohem Hackfleisch untersagt werden.
Verbraucherschutzminister Reinhold Jost zeigt sich zufrieden über die bisherigen Ergebnisse: „Gemessen an der Vielzahl der Weihnachtsmärkte und der kulinarischen Vielfalt an den Einzelständen kann von Seiten der Lebensmittelüberwachung den Standbetreibern und den vielen ehrenamtlichen Helfern vieler Vereine und Veranstalter ein großes Lob ausgesprochen werden. Nicht zuletzt haben die zahlreichen Beratungsgespräche des LAV im Vorfeld der Veranstaltungen und die Vortragsreihen der Lebensmittelkontrolleure zusammen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie den Verantwortlichen der Ehrenamtsbörsen in den sechs Landkreisen zum Thema „Hygiene auf Volks- und Vereinsfesten“ dazu geführt, dass die Mindeststandards auch auf den Weihnachtsmärkten im Saarland eingehalten worden sind.“

text.Landesamtes für Verbraucherschutz
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red.zbs