Lebenslänglich Lager Lebach?

Flüchtlingsrat fordert vom Innenministerium genaue Auskunft über die aktuellen Aufenthaltszeiten von Geflüchteten dort   Lebenslänglich Lager Lebach?

„Zu den besonders unschönen Seiten des Lagers Lebach gehört, dass es seit Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geduldete fungiert“, erklärte Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. „Durch Besuche vor Ort bekommen wir immer wieder mit, dass es Menschen gibt, die dort schon länger als fünf Jahre leben müssen. Aus der Vergangenheit sind uns sogar Aufenthaltszeiten von 15 und mehr Jahren bekannt. Diese krankmachende Warteschleife muss sofort beendet werden.“
Zuletzt hatte der Saarländische Flüchtlingsrat im Sommer 2016 eine solche Anfrage ans Innenministerium gestellt. Daraus ergab sich, dass zum damaligen Zeitpunkt rund hundert Geflüchtete seit fünf Jahren und länger im Flüchtlingslager Lebach wohnen mussten, davon allein 19 Menschen länger als 13 Jahre. Unter Bezugnahme auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) will der Saarländische Flüchtlingsrat in seiner aktuellen Anfrage u.a. wissen, wie viele der Bewohner:innen Geduldete sind; wie lange ihre Aufenthaltsdauer ist; wie viele Geduldete im Flüchtlingslager Lebach einer Beschäftigung oder einer Ausbildung nachgehen und wie viele Geduldete im Flüchtlingslager Lebach ein Beschäftigungsverbot haben.
„Vielen Geduldeten im Lager Lebach wird durch den Zwangsaufenthalt ganz bewusst gesellschaftliche Teilhabe und damit eine Lebensperspektive verweigert“, so Peter Nobert abschließend, „Es ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, Menschen in der Anonymität des Flüchtlingslagers regelrecht zu zermürben, um sie so aus dem Land zu zwingen. Nicht irgendwann, sondern sofort braucht es für diese Menschen eine Lösung und die darf nicht Abschiebung heißen.“
Zum Hintergrund:Der Saarländische Flüchtlingsrat hat in der Vergangenheit wiederholt die teilweise extrem hohen Aufenthaltszeiten im Lager Lebach kritisiert und ihre Begrenzung auf maximal drei Monate gefordert. In seiner Anfrage bezieht sich der Saarländische Flüchtlingsrat auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz. Der freie Zugang zu Dokumenten und Akten von Ministerien und Verwaltungen ist ein Bürgerrecht und stärkt die Transparenz und das Öffentlichkeitsprinzip bei behördlichen Vorgängen.

Die Anfrage des SFR finden Sie hier:
https://tinyurl.com/wzdx8ts2

text.Saarländischen Flüchtlingsrates e.V.
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red.zbs / mp