Landkreis Neunkirchen erlässt neue Allgemeinverfügung

Die Einschränkungen gelten ab Samstag, 17. Oktober. Landkreis Neunkirchen erlässt neue Allgemeinverfügung

Der Landkreis Neunkirchen hat aufgrund der neuen Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die darin enthaltenen Einschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gelten ab Samstag, 17. Oktober. „Aufgrund der aktuellen Lage und der ständig steigenden Infektionszahlen ist es wichtig schärfere Maßnahmen zu ergreifen, um einen erneuten Lockdown zu verhindern. Wir haben es in der Hand, ob es uns gelingt“, appelliert Landrat Sören Meng.

Die Neuerungen beruhen auf den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und gestalten sich wie folgt

??Privatveranstaltungen in geschlossenen, öffentlichen Räumen sind nur noch mit bis zu 10 Personen, in privaten Räumen nur mit bis zu 10 Personen aus zwei Haushalten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig.

??Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars, Eisdielen und Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben.

??Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.

??Das verpflichtende Tragen einer Maske im öffentlichen Raum, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen und den Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht einhalten können (und nachgewiesene gesundheitliche Gründe dem nicht entgegenstehen), also insbesondere auf belebten Straßen, in Fußgängerzonen, auf Plätzen, Märkten, Veranstaltungen im öffentlichen Raum aller Art. ??Dies gilt auch für Gäste in Gaststätten und sonstigen Gastronomiebetrieben, die sich abseits ihres zugewiesenen Platzes aufhalten.

Die übrigen Regelungen der Landesverordnung zur Veränderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Oktober 2020 sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 5 der VO-CP) bleiben unberührt.

Diese Allgemeinverfügung hebt die Allgemeinverfügung des Landkreises Neunkirchen vom 13.10.2020 auf. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Tage des Wirksamwerdens einer Verordnung des Landes, die die Beschlüsse des Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen / Ministerpräsidenten der Länder am 14.10.2020 in Berlin umsetzt. Die ab morgen gültige Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden: www.lknk.de

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red.zbs / mp