Landeshauptstadt untersagt in Saarbrücken angemeldete Demo

„Es reicht! – Schulschließungen, Isolation und Pleiten, Menschen sind in Not.  Landeshauptstadt untersagt in Saarbrücken angemeldete Demo

Die Landeshauptstadt als Versammlungsbehörde hat die für Samstag, 27. März in Saarbrücken angemeldete Demo unter dem Motto „Es reicht! – Schulschließungen, Isolation und Pleiten, Menschen sind in Not. Wir gestalten gemeinsam unsere lebenswerte Zukunft“ gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG) und §§ 28 Abs. 1, 28a Nr. 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) untersagt. Die Verbotsverfügung ist der Anmelderin am heutigen Freitagnachmittag, 26. März, zugestellt worden.
Weiterhin hat die Landeshauptstadt angeordnet, dass die Anmelderin die Untersagung bis spätestens Freitag, 26. März, 20 Uhr bekannt zu geben hat. Dabei hat sie jedenfalls mindestens die gleichen sozialen Medien und Veröffentlichungsplattformen zu nutzen wie bei der Bewerbung der Versammlung. Bei Verstoß gegen die Anordnung ist zugleich ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro angedroht worden.
Die Anmelderin zeigte sich bereits im Verfahren zu einer für den 13. März angemeldeten Demo weder bei der Versammlungsbehörde noch bei der Polizei kooperativ und in ihrem Verhalten unzuverlässig.
Auch im Anmeldeverfahren für die für den morgigen Samstag, 27. März, angedachte Demo zeigte sich die Anmelderin nicht kooperativ und unzuverlässig. Darüber hinaus forderte die Anmelderin öffentlich im Vorfeld der Veranstaltung zu Verstößen gegen die aktuelle Corona-Landesverordnung auf. Die Anmelderin ist von der Versammlungsbehörde unter anderem aus diesen Gründen für die Funktion als Versammlungsleiterin als unzuverlässig eingestuft worden. Der Anforderung, eine neue Versammlungsleitung zu benennen, ist in der genannten Frist nicht Folge geleistet worden.
Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wäre aus Sicht der Versammlungsbehörde daher durch die Versammlung eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten. In Konsequenz ist daraufhin seitens der Versammlungsbehörde die Verbotsverfügung ergangen.
Die Polizei ist über die Verbotsverfügung informiert.

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red.zbs / mp