Keine Genehmigung für Windpark in Ittersdorf

Risiko für Flugverkehr und Fallschirmspringer Keine Genehmigung für Windpark in Ittersdorf

In Ittersdorf wird kein Windpark gebaut. Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) hat den Genehmigungsantrag zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in dem Wallerfanger Ortsteil abgelehnt. Dem Bau stehen „bauplanungsrechtliche Belange als auch Belange der Landesverteidigung entgegen“, heißt es im Ablehnungsbescheid.
„Dieses Verfahren und die ausführlich begründete Entscheidung belegen erneut, dass wir nicht auf Teufel komm raus Windräder genehmigen, sondern jeden Fall mit großer Sorgfalt prüfen. Sowohl der Antragsteller als auch die betroffenen Kommunen haben einen Anspruch auf ein rechtssicheres Verfahren“, so Umweltminister Reinhold Jost.
Gleich mehrere Gründe gaben den Ausschlag für die Ablehnung des Antrages:
Die Nähe des Flugplatzes Düren: Gutachterliche Stellungnahmen der Deutschen Flugsicherung weisen darauf hin, dass eine Gefährdung bzw. gefährliche Beeinträchtigung des Flugverkehrs nicht auszuschließen sei.
Auch aus militärischer Sicht wurde dem Vorhaben nicht zugestimmt, da der Flugplatz Düren als im Saarland einzig verbliebener Absetzplatz für die Fallschirmspringer der Luftlandebrigade 1 nicht mehr mit dem notwendigen Sicherheitsspielraum genutzt werden könnte.
Darüber hinaus würde die Planung des Windparks Ittersdorf die von der Gemeinde Wallerfangen im Dezember 2016 beschlossene Änderung ihres Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergie unterlaufen.
Zudem konnte das erforderliche denkmalschutzrechtliche Einvernehmen nicht hergestellt werden. Wegen der Nähe der geplanten Windräder zum Baudenkmal „Sender Europa 1“ hatte das Landesdenkmalamt die Antragstellerin um Unterlagen gebeten, die diese trotz Fristsetzung nicht vorgelegt hat.

text.Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz
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red.zbs