Hygieneplan für saarländische Gastronomie und Beherbergungsbetriebe gelockert

Damit gelten ab sofort zahlreiche Lockerungen Hygieneplan für saarländische Gastronomie und Beherbergungsbetriebe gelockert

Die Landesregierung hat die Hygienebestimmungen für die saarländische Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe überarbeitet.
So ist fortan der Thekenbetrieb wieder gestattet und Kneipen und Restaurants dürfen bis 1 Uhr morgens öffnen – also eine Stunde länger als bislang. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Wir nähern uns einer Realität, die der Gastronomie wieder annähernd normale Umsätze ermöglicht. Bei aller weiterhin gebotenen Vorsicht kann unser schönes Bundesland damit auch wieder weitgehend normal seine kulinarischen und gastgeberischen Qualitäten zeigen.“
Eine Maskenpflicht für Gäste gilt nun nicht mehr, auch für Personal nur noch, wo kein Mindestabstand eingehalten werden kann. Das Verbot von Stehplätzen fällt ebenfalls. Auch das Buffetverbot wurde gelockert, Selbstbedienung soll ermöglicht werden, wenn es sich um vorportionierte Speisen handelt. Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes im Saarland (DEHOGA Saarland) Frank C. Hohrath erklärt: „Die neue Verordnung trägt dem stabilen Infektionsgeschehen im Saarland Rechnung. Das Gastgewerbe hat ganz überwiegend gezeigt, dass es mit den vorhandenen Spielräumen verantwortungsbewusst umzugehen weiß. Die Öffnung der Theken ist für die vielen getränkeorientierten Gastronomiekonzepte ein Meilenstein. Der Wegfall der Maskenpflicht für Gäste macht den Restaurantbesuch für alle entspannter. Das hätten wir uns auch für das Servicepersonal gewünscht, zumindest für den Außenbereich. Die Mitarbeiter klagen zunehmend über Kopfschmerzen und Atemnot.“
Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG): „Die neuen Regelungen sind ein guter Kompromiss zwischen dem notwendigen Schutz der Beschäftigten und Gäste und der Praxistauglichkeit. Wir appellieren an die zwingende Einhaltung der Regeln und rufen die Saarländerinnen und Saarländer zum Besuch der Gastronomie auf.“
Sie finden den Hygieneplan für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe unter folgendem Link

Hygieneplan für Gaststätten und Beherbungsbetriebe
https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/wirtschaft/hygieneplan-gastronomie.html

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