Hilfen für Kulturvereine

Landesregierung beschließt Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ Hilfen für Kulturvereine

Die Corona-Krise ist auch für viele Kulturvereine eine große Herausforderung. Nach wie vor sind besondere Hygiene- und Infektionsschutzregelungen notwendig, Veranstaltungen mussten abgesagt werden oder können nicht in der ursprünglich geplanten Form stattfinden. In der Folge fehlen vielen Kulturvereinen Einnahmen, die für die Finanzierung ihrer gemeinnützigen Arbeit wichtig sind. Deshalb hat die Landesregierung heute das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ beschlossen, das mit 9,7 Millionen Euro hinterlegt ist.
„Kulturelle Angebote vor Ort sind die Keimzelle unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Die Corona-Krise ist aber für viele unserer Kulturvereine eine derart große Herausforderung, dass jetzt Unterstützung durch das Land notwendig ist. Es geht darum, die kulturelle Vielfalt und das in gemeinnützigen Vereinen organisierte soziale Miteinander im Saarland zu erhalten – dafür spielen gerade die vielen Vereine der Breitenkultur eine entscheidende Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass wir als Land jetzt entschlossen helfen“, erklärt Kulturministerin Christine Streichert-Clivot.
Fördergelder beantragen können alle als gemeinnützig anerkannten Vereine (Musik, Theater, Literatur, Heimatpflege, Brauchtum, Museumsvereine, Geschichtsvereine, soziokulturelle Vereine, Vereine der kulturellen Bildung) mit Sitz im Saarland sowie als gemeinnützig anerkannte Stiftungen, die im Saarland ansässig sind und Träger kultureller Einrichtungen sind. Zudem muss der Verein oder die Stiftung vor dem 11. März gegründet worden sein, also bevor die Verbreitung des Coronavirus‘ als Pandemie eingestuft wurde. Das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ ermöglicht einmalige Unterstützungszahlungen oder – für Vereine, denen aufgrund der Corona-Pandemie ein nachweisbarer und existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass entstanden ist – Liquiditätshilfen.
Unterstützungszahlung:

Die Höhe der Unterstützungszahlung ist abhängig von der Mitgliederzahl und wie folgt gestaffelt:
Vereine bis 100 Mitglieder: 1.500 Euro
Vereine von 101 bis 300 Mitglieder: 2.000 Euro
Vereine von 301 bis 700 Mitglieder: 2.500 Euro
Vereine ab 701 Mitglieder: 3.000 Euro
Da Stiftungen keine Mitglieder haben, erhalten sie einen festgelegten Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 Euro.
Bei der Antragstellung ist lediglich das Aktenzeichen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt sowie die Mitgliederzahl anzugeben.

Liquiditätshilfe:
Ist einem gemeinnützigen Verein aufgrund der Corona-Pandemie ein nachweisbarer und existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass entstanden, kann er Liquiditätshilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass dieser Liquiditätsengpass zwischen dem 11. März und dem 31. Oktober 2020 entstanden ist. Die Höhe der Liquiditätshilfe ist abhängig von der Höhe des entstandenen Schadens und auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
Ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass in diesem Sinne liegt vor, wenn keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um beispielsweise laufende Verpflichtungen zu erfüllen. Vor Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe sind das ungebundene verfügbare, liquide Vereinsvermögen einschließlich aller zum 11. März 2020 nicht per Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung zweckgebundenen Rücklagen einzusetzen. Des Weiteren sind sonstige anderweitige finanzielle Möglichkeiten zur Mittelerlangung zu prüfen.
Antragstellung für Kulturvereine:
Kulturvereine können ihren Antrag ab Montag, den 6. Juli 2020, mit dem online unter corona.saarland.de zur Verfügung gestellten Formular an das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) richten. Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das MBK. Jeder antragsberechtigte Verein kann nur einen Antrag stellen. Unterstützungszahlung und Liquiditätshilfe schließen sich gegenseitig aus.

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