Grundsteuerreform endlich auf der Zielgeraden

Finanzminister Peter Strobel dazu Grundsteuerreform endlich auf der Zielgeraden

Mit der heutigen (18.10.2019) abschließenden Beratung im Finanzausschuss des Bundestags und der Schlussabstimmung im Plenum des Bundestags gehen die parlamentarischen Beratungen über eines der größten steuerpolitischen Reformvorhaben der Nachkriegsgeschichte auf die Zielgerade.
„Nach langem Ringen ist es nun endlich geschafft. Ich bin erleichtert, dass der Bundestag heute der Reform zugestimmt hat. Damit haben vor allem die Kommunen Planungssicherheit. Denn für sie ist die Grundsteuer die wichtigste Einnahmequelle“, zeigte sich Peter Strobel zufrieden.
Insbesondere die im Gesetzgebungspaket enthaltene Änderung des Grundgesetzes bedarf der Unterstützung der Oppositionsparteien. „Es ist ein erfreulicher Beleg – entgegen der Situation im britischen Parlament – für das Funktionieren unserer demokratischen Prozesse, dass auch FDP und Grüne sich in dieser wichtigen Frage nicht quergestellt, sondern eingebracht haben und die Reform mittragen. Das unterstreicht die Bedeutung dieser Reform“, sagte Strobel.
Die Grundgesetzänderung sichert das Gesetzgebungsvorhaben insgesamt ab, ist aber insbesondere erforderlich, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, abweichend vom bundesrechtlichen Rahmen eigene Regelungen für die Bewertung des Grundbesitzes einzuführen. Problemtisch sind hier etwaige Effekte auf die Finanzkraft der Länder, deren Stärke der Lastenverteilung im Länderfinanzausgleich zugrunde gelegt wird.
Vor diesem Hintergrund erläuterte Peter Strobel nochmals die Position der saarländischen Landesregierung:
„Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Bedarf, dass das Saarland von einer möglichen Länderöffnungsklausel Gebrauch macht. Ich hoffe, dass es dem Bundestag gelingt, in seinen Beratungen die Öffnung für Ländermodelle und die berechtigten Interessen an einer gerechten Lastenverteilung im Länderfinanzausgleich in Einklang zu bringen. Die Öffnungsklausel darf nicht dazu führen, dass sich Länder, die von ihr Gebrauch machen, sich künstlich arm rechnen“, fügte der Finanzminister an.

Text.finanzministerium
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red.zbs