Flächenbrand in Blickweiler

Bestätigter Flächenbrand und ein klassischer Fehlalarm. Bestätigter Flächenbrand und ein klassischer Fehlalarm.

Von Stadt Blieskastel

Blickweiler. Zu einem Flächenbrand wurden am Sonntag, den 30.04.2017, um 15.30 Uhr die Löschbezirke Blickweiler und Ballweiler-Wecklingen alarmiert. Bereits auf der Anfahrt konnte eine leichte Rauchsäule gesichtet werden.

Auf einer Fläche von 20 Meter x 10 Meter brannten Wiese, Hecken und trockenes Gras. Das Feuer drohte sich an dem Hang auszubreiten und auf ein angrenzendes Buschwerk überzugreifen. Durch die beiden Schnellangriffsleitungen der Löschfahrzeuge aus Blickweiler und Ballweiler-Wecklingen wurde das Feuer direkt abgelöscht. Die Nachlöscharbeiten zogen sich bis 16.10 Uhr hin, danach war der Einsatz für die Feuerwehren beendet.
Zur Brandursache können zurzeit keine Angaben gemacht werden. Die Polizeiinspektion Blieskastel hat die Ermittlungen aufgenommen. Nähere Hinweise an die Polizei Blieskastel unter der Telefonnummer 06842 – 9270.

Am gleichen Tag (am Sonntag, den 30.04.2017) wurden um 18.11 Uhr die Löschbezirke Ballweiler-Wecklingen, Blickweiler und Wolfersheim erneut zu einem Flächenbrand alarmiert. In der Wolfharistraße in Wolfersheim wurde Richtung Ortsausgangs Bliesdalheim eine Rauchentwicklung gemeldet. Als die Feuerwehrfahrzeuge eingetroffen waren, konnte jedoch nichts mehr festgestellt werden. Somit war dieser Feuerwehreinsatz ein klassischer Fehlalarm.

Anmerkung: Wegen des immer noch anhaltenden trockenen Wetters besteht auch weiterhin in den Blieskasteler Wäldern, in den Biosphärenwiesen und auf den Feldern eine erhöhte Brandgefahr. Der leichte Nieselregen am 1. Mai 2017 reicht einfach nicht aus. Besonders in Wäldern und Wiesen können durch den unachtsamen Umgang mit Feuer leicht Brände ausbrechen. „Schon eine weggeworfene Zigarettenkippe genügt, um trockenes Gras zu entzünden“, so die Verantwortlichen bei der Feuerwehr. Die Stadtverwaltung Blieskastel und die Feuerwehr bitten daher alle Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und weist auf die bestehenden gesetzlichen Verbote zum Schutz des Waldes vor Waldbränden hin. Danach ist es grundsätzlich verboten, im Wald zu rauchen, Feuer zu machen oder zu grillen. Offenes Feuer und Grillen ist auch in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand nicht erlaubt. Entstandene Brände sollten mit möglichst genauer Angabe der Örtlichkeit sofort an die Feuerwehrleitstelle über die Notrufnummer 112 gemeldet werden. Hierzu können auch die Rettungspunkte, die auf Kennzeichnungstafeln an den Waldzufahrten stehen, genutzt werden.

fotos. Lars Germann
Text: Stadt Blieskastel, Fachgebiet 3.2 Brand- und Zivilschutz.
Geschrieben von: Marco Nehlig Pressebeauftragter Freiwillige Feuerwehr Blieskastel