Finanzministerinnen und Finanzminister beraten Grundsteuerreform

Grundlagen einer Einigung zusammengestellt Finanzministerinnen und Finanzminister beraten Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform wurde heute bei einem Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzminister Scholz in Berlin beraten. Dazu erklärte Finanzminister Peter Strobel: „Wir haben heute die Grundlagen einer Einigung zusammengestellt. Der Kompromiss ist jetzt in greifbarer Nähe. Wertabhängiges Modell und Wertunabhängiges Modell spielen keine Rolle mehr. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder und des Bundes haben die Erarbeitung eines Kompromissmodells verabredet. Dieses Kompromissmodell soll sowohl die Gebäudewerte als auch die Bodenwerte möglichst pauschaliert berücksichtigen.“
Mit Blick auf die Rolle des Saarlandes bei den Gesprächen erläuterte er: „Mit diesen Pauschalierungen haben wir einen saarländischen Vorschlag in die Überlegungen einbezogen. Diese Kompromisslinie habe ich in den Beratungen mit den Länderfinanzministerinnen und -ministern und dem Bundesfinanzminister von Anfang an vertreten, um die unterschiedlichen Ansätze der Beteiligten zu einem sinnvollen Kompromiss zusammenzubinden. Diese Linie hat sich als erfolgreich erwiesen. Das Gesprächsergebnis ist gut, weil damit das Gesamtaufkommen von derzeit 14 Milliarden Euro den Kommunen erhalten bleibt und den Kommunen Planungssicherheit gegeben wird.“
Im Detail einigten sich die Länderfinanzministerinnen und -finanzminister der Länder und der Bundesfinanzminister auf acht Eckpunkte für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts als Gesprächsergebnis des heutigen Tages. Es beinhaltet deutliche Vereinfachungen und Pauschalierungen gegenüber den bisherigen Vorschlägen:
So soll zum Beispiel bei Wohngrundstücken zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage an die aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten (sog. Listenmieten und Mietenstufen entsprechend den Wohngeldtabellen) statt an tatsächlich gezahlte Mieten angeknüpft werden. Damit wird sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung eine Erleichterung erzielt. Zudem soll für Gebäude, die vor 1948 erbaut wurden, aus Vereinfachungsgründen in der Erklärung die Angabe „Gebäude erbaut vor 1948“ genügen.
Weiterhin sollen für die Bewertung von Grund und Boden die Bodenrichtwerte als Ausgangspunkt gelten, allerdings kann die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen auch ergänzende Vorgaben zur Bestimmung größerer Bodenrichtwertzonen machen und die Gutachterausschüsse können Bodenrichtwertzonen zu noch größeren Zonen (Lagen) zusammenfassen. Eine weitere Vereinfachung wurde dahingehend gefunden, dass für Kommunen, deren mittleres Bodenrichtwertniveau unter dem Landesdurchschnitt liegt, optional das für die Kommune jeweils ermittelte „mittlere Bodenwertniveau“ als „Ortsdurchschnittswert“ angesetzt werden kann („De-minimis-Regelung“). Weiterhin soll für Gewerbegrundstücke ein vereinfachtes Sachwertverfahren zur Anwendung kommen und statt der bisher über 30 Angaben zukünftig lediglich acht Angaben erforderlich sein. Abschließend soll zudem eine Lösung hinsichtlich der mit dem Inkrafttreten der Reform ab 2025 eintretenden Auswirkungen auf den Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern erarbeitet werden.
Die Beratungen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzminister gehen weiter. Parallel dazu wird das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den Steuerabteilungen der Länder in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs eintreten, der bis Ostern vorliegen soll.

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red.zbs