Erleichterung für freihändige Vergaben von Kommunen

Innenminister Bouillon und Umweltminister Jost schaffen Erleichterung für freihändige Vergaben von Kommunen.   Erleichterung für freihändige Vergaben von Kommunen

Die Corona-Pandemie stellt auch die saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände vor besondere Herausforderungen. Deshalb hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Vergabegrundsätze der Kommunen an diese Situation angepasst, um schnell und unbürokratisch die erforderlichen Beschaffungen zur Eindämmung der Pandemie zu ermöglichen.
„Angehoben wurden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben. Wenn die Vergaben für Liefer- und Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen, ist eine Direktvergabe bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro möglich“, so Innenminister Klaus Bouillon.
„Durch die schnelle, effiziente und rechtssichere Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, Schutzkleidung und ähnlichen Artikeln können die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt und insbesondere die Einsatzkräfte geschützt werden“, sagt der Minister weiter.
Umweltminister Reinhold Jost: „Unternehmer, aber auch unsere Städte und Gemeinden wissen, welche hohen Hürden oft zu nehmen sind, wenn sie Aufträge für Bauvorhaben oder Dienstleistungen vergeben möchten. In Zeiten der Corona-Pandemie ist es aber besonders wichtig, dass solche Aufträge zügig abgewickelt werden. Mit unserem Vergabeerlass wollen wir genau das erreichen: Auftraggeber können schneller und einfacher Leistungen vergeben, Auftragnehmer können schneller liefern. Ich setze im Übrigen auch darauf, dass die Vereinfachung des Vergabeverfahrens der Entwicklung des ländlichen Raumes Rückenwind gibt. Wir setzen dadurch Anreize, um wichtige Zukunftsprojekte in unseren Dörfern umzusetzen.“
Da Beschaffungen für das „tägliche“ Geschäft und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht immer klar getrennt werden können, wird die Auftragsvergabe für alle kommunalen Vergaben befristet bis zum 31.12.2020 deutlich erleichtert. Freihändige Vergaben sind bis zu einer Grenze von 150.000 Euro möglich. Bei Bauleistungen ist zudem bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb möglich.
Die öffentliche Auftragsvergabe ist auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Erleichterungen ermöglichen daher nicht nur eine schnelle Vergabe durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, sondern tragen auch dazu bei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die heimische Wirtschaft zu mildern.
Auch über das Jahr 2020 hinaus wurden die bisher geltenden Wertgrenzen für Direktvergaben, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen erhöht. Hier ist insbesondere auf die Direktvergabe von freiberuflichen Leistungen hinzuweisen. Direktaufträge sind generell bis 25.000 Euro zulässig, Architekten- und Ingenieurleistungen bis zu einem Wert von 50.000 Euro, wenn sie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterfallen, und bis zu 100.000 Euro, wenn sie zu den bisherigen Mindestsätzen der HOAI vergeben werden.
Minister Bouillon: „Durch die Erhöhung der Freibeträge erfahren Ingenieurs- und Architektenkammer eine wesentliche Unterstützung.“
Allerdings werden die Kommunen verpflichtet, beim Direktauftrag und bei der freihändigen Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe unter den Bietern regelmäßig zu wechseln, um die gleiche Chancen für alle Unternehmen zu gewährleisten. Hinzu kommen interne Steuerungs- und Kontrollmechanismen, wie verbindliche Dokumentations- und Vorlagepflichten, um Wettbewerb und Transparenz auch bei schnelleren Auftragsvergaben zu wahren.
Beide Minister sind sich einig: „Jetzt gilt das Prinzip handeln statt lamentieren – und wir liefern als Landesregierung einmal mehr geeignete Lösungen statt fade Ausreden.“

text.ministerium für inneres
foto.symbol
red.zbs