Der Entsorgungsverband Saar informiert

Keine Rückerstattung oder nachträgliche Leerung bei falscher Bereitstellung.  Der Entsorgungsverband Saar informiert

Von EVS Saarbrücken

Richtige Bereitstellung der Tonnen maßgeblich für die Erkennbarkeit des Leerungs-wunsches.

Im Zusammenhang mit dem mengenabhängigen Gebührensystem, das in allen Kommunen zum Tragen kommt, für die der Entsorgungsverband Saar die Einsammlung des Abfalls organisiert, ist die richtige Bereitstellung der Müllgefäße sehr wichtig. Um sicher zu stellen, dass die Müllgefäße immer ausschließlich dann geleert werden, wenn das von der Kundin bzw. dem Kunden gewünscht ist, muss es für die Müllwerker eindeutig erkennbar sein, ob eine Tonne zur Leerung bereit gestellt wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn die Tonne ihren Dauerstandplatz im Bereich des Gehweges hat.

Nur wenn die Bereitstellung eindeutig ist, kann die Leerung wunschgemäß erfolgen bzw. unterbleiben. Wichtig ist auch, dass die Tonne, soll sie geleert werden, spätestens um 6.00 Uhr zur Abholung bereit steht.

Erfolgt eine Leerung aufgrund falscher Bereitstellung, obwohl eine solche nicht gewollt war, wird die dafür anfallende Gebühr nicht rückerstattet.

Wird eine Tonne aufgrund falscher Bereitstellung nicht geleert, können die Kunden die Zeit bis zur nächsten Leerung überbrücken, indem sie bei ihrer Kommune für 6 Euro einen Abfallsack kaufen, bei dem die Entsorgungsgebühr im Kaufpreis inbegriffen ist. Normale Plastiktüten werden nicht mitgenommen. Eine Nachfuhr kann aus logistischen Gründen nicht erfolgen.

Brückentag am 31. Oktober 2016:
EVS Wertstoff-Zentren zum Teil geschlossen

Am Montag, den 31. Oktober, dem „Brückentag“ vor Allerheiligen, bleiben die EVS Wert-stoff-Zentren Blieskastel, Losheim, Ottweiler, und Wadern geschlossen. Die EVS Wertstoff-Zentren Illingen, Marpingen, Perl und Ormesheim sind regulär montags ge-schlossen.
Alle übrigen EVS Wertstoff-Zentren sind am 31.Oktober geöffnet.
Alle Informationen zu den EVS Wertstoff-Zentren gibt es unter www.evs.de und beim EVS Kunden-Service-Center (Tel. 0681/ 5000-555, service-abfall@evs.de).

Annahme von HBCD haltigem Styropor ist ab sofort auf den EVS Wertstoff-Zentren wieder möglich

Mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelte Styropor-Dämmplatten können ab sofort als Baumischabfälle wieder bei den EVS Wertstoff-Zentren abgegeben werden.

Von Seiten des Umweltministeriums wurde nach ausführlichen Berechnungen und in enger Abstimmung mit den Fachleuten der Abfallverwertungsanlage Velsen festgelegt, dass eine Behandlung in der Anlage dann unbedenklich ist, wenn das Volumen von angelieferten Baumischabfällen höchstens zu einem Drittel aus HBCD behandeltem Styropor besteht. Dann nämlich werden die vorgegebenen Grenzwerte deutlich unterschritten.

Wichtig ist also für die Kundinnen und Kunden der EVS Wertstoff-Zentren, dass der Anteil an HBCD haltigem Styropor etwa ein Drittel des Gesamtvolumens am angelieferten Baumischabfall betragen darf. Eine Anlieferung von reinem mit dem Flammschutzmittel behandeltem Baustyropor ist an den EVS Wertstoff-Zentren nicht möglich.

Zwischenzeitlich musste die Annahme von mit HBCD behandeltem Baustyropor ausge-setzt werden, da geklärt werden musste, ob die seit 1. Oktober geltende Einstufung von HBCD als gefährlicher Abfall einer Behandlung in der AVA Velsen zuwiderlaufen würde. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist dies jedoch nicht der Fall.
Die jetzt festgelegten Standards für die Anlieferung des HBCD belasteten Materials ent-sprechen im Schnitt denen der anderen Bundesländer. Sie entsprechen im Übrigen auch den Abgabemengen, wie sie bislang angeliefert wurden.

Annahme von HBCD haltigem Styropor an der AVA Velsen
Regelung für Gewerbebetriebe

Auch für Gewerbetreibende wurde zwischenzeitlich eine Lösung für die Abgabe von HBCD-haltigem Baustyropor gefunden. Diese können bis auf Weiteres Baumischabfälle, die be-handeltes Dämm-Styropor bis maximal zu einem Drittel am Gesamtvolumen enthalten, nach vorheriger Terminabsprache an der AVA Velsen anliefern – sofern sie über den entspre-chenden Entsorgungsnachweis verfügen.

Von Seiten des Umweltministeriums wurde nach ausführlichen Berechnungen und in enger Abstimmung mit den Fachleuten der Abfallverwertungsanlage Velsen festgelegt, dass eine Behandlung in der Anlage dann unbedenklich ist, wenn angelieferte Baumischabfälle höchs-tens zu einem Drittel aus HBCD behandeltem Styropor bestehen. Dann nämlich werden die vorgegebenen Grenzwerte deutlich unterschritten.

Das entspricht im Übrigen auch genau den Mengen, die ohnehin bislang höchstens angelie-fert wurden. Die jetzt festgelegten Mengenbeschränkungen bei der Anlieferung des HBCD belasteten Materials entsprechen im Schnitt denen in anderen Bundesländern.
Um zu garantieren, dass die tägliche maximale mit dem Ministerium festgelegte Anliefer-menge nicht überschritten wird, ist eine Terminabsprache unabdingbar.

Betroffene Betriebe wenden sich für eine Terminvereinbarung bitte an das EVS Kunden-Service-Center (Tel.0681 / 5000-555).

Auch bei privaten Anlieferungen von HBCD haltigem Styropor an den EVS Wertstoff-Zentren gilt, dass der Anteil an entsprechend behandeltem Material nur etwa ein Drittel des Gesamt-volumens am angelieferten Baumischabfall betragen darf. Eine Anlieferung von reinem mit dem Flammschutzmittel behandeltem Baustyropor ist an den EVS Wert-stoff-Zentren nicht möglich.

foto.evs.