Delegiertenversammlung der saarländischen Feuerwehren

47.500 € und ein Feuerwehrausweis auf der Delegiertenversammlung der saarländischen Feuerwehren Delegiertenversammlung der saarländischen Feuerwehren

Innenminister Klaus Bouillon besuchte die gemeinsame Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Saarland e.V. und der Saarländischen Jugendfeuerwehr e.V. am 9. März 2019 und hatte den neuen Feuerwehrausweis des Saarlandes mit im Gepäck. Ebenfalls unterstützt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport den Landesfeuerwehrverband sowie die saarländische Jugendfeuerwehr mit einer Zuwendung i.H.v 47.500 €.
„Das Ehrenamt in der freiwilligen Feuerwehr, egal ob im Dorf oder in größeren Städten, ist für mich mit dem höchsten Maße zu honorieren. Der Einsatz der freiwilligen Feuerwehr, zu jeder Tages– und Nachtzeit, unter Einsatz des persönlichen Lebens ist eine wichtige und entscheidende Stütze zur Sicherheit der Bevölkerung im Saarland. Dies verdient Respekt und allerhöchste Anerkennung“, so Innenminister Bouillon. „Auch deshalb haben wir die Schutzschleife eingeführt, die dafür dient, bei den Menschen mehr Sensibilität und Solidarität für die täglichen Leistungen der Einsatzkräfte zu schaffen.“
Die finanzielle Zuwendung in Höhe von 47.500 € teilt sich wie folgt auf:
Mit 30.000 € unterstützt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport institutionelle Förderungen und mit 17.500 € Projektförderungen in den einzelnen freiwilligen Feuerwehren.
Des Weiteren werden 4.000 € in die Nachwuchsgewinnung und in die Jugendarbeit investiert. Innenminister Bouillon: „Jugendarbeit und Nachwuchsgewinnung sind die Zukunft der freiwilligen Feuerwehren im Lande. Diese Bereiche müssen in den nächsten Jahren immer stärker gefördert und finanziell unterstützt werden.“
Außerdem hat Minister Bouillon den neuen Feuerwehrausweis bei der Versammlung präsentiert.
Nun wird nach und nach jede/r ehrenamtliche Feuerwehrmann/- frau mit einem Feuerwehrausweis ausgestattet. Dieser Ausweis legitimiert die freiwilligen Einsatzkräfte zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben zur Gefahrenabwehr.
So können sich die freiwilligen Helfer in Zukunft im Katastrophenfall oder in unübersichtlichen Lagen an den Einsatzstellen gegenüber anderen Blaulichtorganisationen ausweisen. Somit wird der Zutritt an Unfallstellen und im Katastrophenfall vereinfacht.
Ebenso schafft diese neuer Feuerwehrausweis ein Pendant zum Ausweis anderer Behörden oder Blaulichtorganisationen.

text/foto.innenministerium
red.zbs