Defekte Ölheizung sorgte für starke Rauchentwicklung

Ölheizung mit technischen Defekt. Defekte Ölheizung sorgte für starke Rauchentwicklung

Blieskastel. Am Montagabend, den 06.11.2017 um 19.32 Uhr wurden die Löschbezirke Webenheim und Blieskastel-Mitte zu einem Kellerbrand in die Maximilianstraße in Blieskastel-Mitte alarmiert. In einem Wohnhaus gab es im Heizungsraum eine Verrauchung. Die Bewohnerin wurde auf den Rauch aufmerksam, konnte rechtzeitig ihre Wohnung verlassen und über den Notruf 112 die Einsatzkräfte rufen.
Glücklicherweise befanden sich die Wehrleute aus dem Löschbezirk Blieskastel-Mitte, wie montags üblich, in ihrem Übungsdienst. „Wir hatten sofort mehr als genug Personal um den Einsatz zu übernehmen. Der Löschzug war komplett besetzt“, so der Blieskasteler Einsatzleiter.
Umgehend wurde durch die eintreffende Feuerwehr Blieskastel-Mitte ein Angriffstrupp unter Atemschutz zur Erkundung eingesetzt. Die Rauchentwicklung konnte schnell durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr lokalisiert werden. Die Ölheizung im Heizungsraum hatte einen technischen Defekt beim Brennerstart, was zu Öl-Qualm führte. Die Blieskasteler Feuerwehr setzte einen mobilen Rauchverschluss ein und belüftete die Einsatzstelle. Der Löschbezirk Webenheim, der ebenfalls zur Unterstützung mit alarmiert wurde, konnte seine Alarmfahrt abbrechen.
Der Löschbezirk Blieskastel-Mitte war mit einem Löschzug, bestehend aus einem Kommandowagen, einem Einsatzleitwagen, dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, der Drehleiter und dem Tanklöschfahrzeug mit 22 Einsatzkräften, davon 17 Atemschutzgeräteträger an der Einsatzstelle. Weiterhin waren ein Kommando der Polizei Blieskastel mit zwei Polizisten und der Rettungswagen mit zwei Rettungsassistenten an der Einsatzstelle.
der vielen Brandeinsätze in Gebäuden, wie z.B. Zimmer- oder Wohnungsbränden, weist die Blieskasteler Feuerwehr nochmals auf die sinnvolle Montage von Rauchwarnmeldern hin. „Denn nachts ist der Geruchssinn eines Menschen, der schläft, nicht aktiv und da sind Rauchwarnmelder die billigste Lebensversicherung. Im Saarland gilt übrigens für alle Wohngebäude eine Rauchmelderpflicht“, so die Verantwortlichen der Feuerwehr. Seit 31. Dezember 2016 MÜSSEN Eigentümer die lebensrettenden Rauchwarnmelder nach DIN 14604 in ihren Wohnungen und Häusern nach DIN 14676 anbringen. Das hat der saarländische Landtag am 15.07.2015 beschlossen.

Text: Stadt Blieskastel, Fachgebiet 3.2 Brand- und Zivilschutz.
Eric Dessloch / Einsatzdokumentation der Feuerwehr der Stadt Blieskastel
Geschrieben von: Marco Nehlig Pressebeauftragter´Freiwillige Feuerwehr Blieskastel
red.zbs