Damoklesschwert Privatinsolvenz

Ries: „Verkürzte Laufzeit ist guter und wichtiger Vorstoß für Verbraucher“ Damoklesschwert Privatinsolvenz

Hoffnung für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Schuldenfalle: sie sollen in Zukunft schneller einen schuldenfreien Neuanfang bekommen. Dafür will die EU Privatinsolvenzen beschleunigen und eine Laufzeit von drei Jahren zum Standard machen. Seit 2014 war das zwar schon unter bestimmten Umständen möglich, nun soll es aber generell auf drei Jahre verkürzt werden. „Ein guter und wichtiger Vorstoß für überschuldete Menschen!“, meint die verbraucher- und europapolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Isolde Ries. „Seit zwanzig Jahren hat sich nur wenig am Insolvenzrecht geändert – es ist Zeit, die Regelungen für die Betroffenen zu verbessern!“
In Deutschland sieht das Insolvenzrecht ein Insolvenzverfahren mit einer Laufzeit von sechs Jahren vor. In dieser Zeit gilt die Wohlverhaltensphase: Die Überschuldeten müssen sich an gewisse Spielregeln halten, dazu gehört bspw. auch, dass sie eine Tätigkeit ausüben oder, wenn sie arbeitslos sind, ein zumutbares Jobangebot annehmen müssen. Seit dem 01. Juli 2014 gilt die Reform des Insolvenzrechts, wonach Überschuldete bereits nach 36 Monaten die Restschuldbefreiung erreichen können, allerdings müssen sie in dieser Zeit sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der gesamten Forderungen an den Treuhänder überwiesen haben. Das gelingt allerdings den wenigsten.
„Durch die Beschleunigung entsteht den Gläubigern kein Nachteil. Bei vielen überschuldeten Menschen ist nichts zu holen, da nutzt auch eine Laufzeit von sechs Jahren nichts. Im Gegenteil, sie hängt wie ein Damoklesschwert über den Betroffenen. Wer einmal in einer Privatinsolvenz war, der möchte diese Situation nicht nochmal erleben. Müssen es also unbedingt sechs Jahre Laufzeit sein? Ich finde, drei Jahre sind absolut ausreichend.“
In Großbritannien und Irland gibt es bereits beschleunigte Insolvenzverfahren. „Auch in Deutschland ist es Zeit, zu handeln und das veraltete Verfahren zu beschleunigen“, fordert Ries. Dies könne zunächst in einer Testphase oder mit einer Überprüfungsklausel geschehen.

text.SPD-Landtagsfraktion
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red.zbs