CDA Kreisverband Neunkirchen fordert die Umsetzung des Betriebsrätestärkungsgesetzes!

Zur deutschen Arbeitswelt gehören Personal- und Betriebsräte.  CDA Kreisverband Neunkirchen fordert die Umsetzung des Betriebsrätestärkungsgesetzes!

Sie sichern den betrieblichen Frieden und artikulieren die Interessen der Beschäftigten. Erfahrungsgemäß kommt es bei der Gründung eines Betriebsrats leider immer wieder zu Behinderungen. Nach Informationen der Hans-Böckler-Stiftung wird schätzungsweise jede sechste Neugründung von Betriebsräten verhindert, obwohl das ein Straftatbestand ist. Aus diesem Grund wurde im letzten Koalitionsvertrag vereinbart, des Schutz für Betriebsratswahlen auszuweiten. Mit dem sogenannten „Betriebsrätestärkungsgesetz“ der Bundesregierung sollen nun jene Beschäftigten vor Kündigungen geschützt werden, die eine Betriebsratsgründung initiieren. Die CDA Neunkirchen fordert eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode.
Der Vorsitzende der CDA Neunkirchen, Andy Strassel, sagte dazu: „Betriebliche Mitbestimmung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Sozialen Marktwirtschaft. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen wollen, dann darf das nicht vereitelt werden.“ Er bedauerte weiter, „dass es leider auch Unternehmer gibt, die den Wert einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerschaft nicht erkennen“.
Der stellvertretende Vorsitzende, Thomas W. Schmitt ergänzt hierzu, „einige Initiatoren berichten dann von Mobbing und Kündigung. In dieser sensiblen Phase braucht es für diese Beschäftigten mehr Schutz“. Beide sind sich einig, dass die Politik handeln muss. „Wir fordern daher, dass die Bundesregierung jetzt das Betriebsrätestärkungsgesetz umsetzt. Von Betriebsräten profitieren letztlich auch die Unternehmen. Engagierte und motivierte Beschäftigte stehen für erfolgreiche Betriebe“, so Strassel und Schmitt abschließend.

text.CDA Kreisverband Neunkirchen
foto.symbol
red.zbs