Bürgermeister Ralf Latz kritisiert Wohnnebenkosten-Vergleich des Bundes der Steuerzahler.

Das Ranking ist schlichtweg falsch. Bürgermeister Ralf Latz kritisiert Wohnnebenkosten-Vergleich des Bundes der Steuerzahler.

Stadt Saarbrücken

Bürgermeister Ralf Latz hat den Wohnnebenkosten-Vergleich unter den deutschen Landeshauptstädten des Bundes der Steuerzahler (BdSt) als haltlos kritisiert.

„Die Studie ist schlichtweg falsch. Das ist auf den ersten Blick ersichtlich“, sagte Latz. Die Grundsteuer B für das dem Vergleich zugrunde liegende Einfamilienhaus in Saarbrücken hat für das untersuchte Jahr 2016 tatsächlich 460 Euro betragen – nicht 646,20 Euro wie in dem Vergleich angegeben. „München hatte 2016 einen deutlich höheren Grundsteuer-Hebesatz als Saarbrücken, ist aber laut Vergleich mehr als 100 Euro günstiger. Das passt einfach nicht.“
„Allein die Korrektur dieses Fehlers macht mehr als 180 Euro und einige Plätze im Ranking aus“, sagt Latz.
Des Weiteren sei es schwierig, Gebühren über Landesgrenzen hinweg zu vergleichen, da die Berechnungsgrundlagen zu unterschiedlich sind. Der Bürgermeister: „Das Wohnen in Saarbrücken ist im Vergleich zu Städten wie München oder Hamburg deutlich günstiger. Saarbrücken bietet eine hohe Lebensqualität und ist eine Stadt der kurzen Wege, in der Kultur-, Einkaufs- und Gastronomieangebote nur wenige Minuten zu Fuß auseinander liegen. Daran ändern auch fragwürdige Rankings nichts.“
Latz abschließend: „Wir würden uns freuen, wenn der Bund der Steuerzahler künftig vor Veröffentlichung vergleichbarer Rankings mit uns in Kontakt tritt, um ähnliche Fehler in Zukunft zu vermeiden.“

Hintergrund:
Die Berechnung des Grundsteuer-Betrages ist einfach, wenn der Steuermessbetrag bekannt ist. In der Studie wird ein Steuermessbetrag von 100 Euro vorausgesetzt. Der Messbetrag muss dann lediglich mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune verrechnet werden. Der Hebesatz lag in Saarbrücken 2016 bei 460%, 2017 liegt er bei 470%. Macht im Ergebnis 2016 eine Grundsteuer von 460 Euro (100 Euro Messbetrag x 460% Hebesatz) und für 2017 von 470 Euro (100 Euro Messbetrag x 470% Hebesatz).