Beigeordneter des Regionalverbands ruft zum Rechtsbruch auf

SPD verurteilt Äußerungen des CDU-Politikers.  Beigeordneter des Regionalverbands ruft zum Rechtsbruch auf

Aufs Schärfste haben SPD-Kreisverband Saarbrücken-Land und SPD Heusweiler am Wochenende die Ankündigung des ersten Beigeordneten des Regionalverbands und der Gemeinde Heusweiler, Jörg Schwindling, verurteilt. Er hatte zuvor auf Facebook mitgeteilt, er werde trotz Ausgangssperre nachts das Haus verlassen. Auf den plumpen Versuch, sich nach der anschließend kritischen Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung hinter Ironie zu verstecken, fallen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht rein.
• „Selbstverständlich dürfen Amts- und Mandatsträger*innen eine kritische Haltung zur Bundesnotbremse haben, doch der Aufruf zum Rechtsbruch geht eindeutig zu weit. Durch ein solches Fehlverhalten wird Jörg Schwindling seiner Vorbildfunktion und vor allem seiner Verantwortung als Vertreter des Regionalverbandsdirektors nicht gerecht“, sagt SPD-Kreisvorsitzender Pascal Arweiler.
Als Erster Beigeordneter der Regionalverbands ist Jörg Schwindling gegebenenfalls auch in leitender Funktion des Gesundheitsamtes. Es stellt sich die Frage, wie jemand persönlich einerseits die geltenden Corona-Regelungen missachten möchte und andererseits dafür Sorge trägt, dass sich das Infektionsgeschehen innerhalb des Regionalverbands nicht weiter ansteigt.
Jörg Schwindling ist ebenfalls Erster Beigeordneter in der Gemeinde Heusweiler und damit erster Stellvertreter des Bürgermeisters. In dieser Funktion muss er Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes wie beispielsweise Quarantäneanordnungen und Hygieneverordnungen über die Ortspolizeibehörde maßgeblich umsetzen.
• „Was ist die Unterschrift von Herrn Schwindling unter einer solchen Quarantäneanordnung wert, wenn er öffentlich erklärt, dass die Verordnung für ihn nicht gilt? Hier ruft er damit dazu auf, sich nicht an geltendes Recht zu halten“, kritisiert Heusweilers SPD-Fraktionsvorsitzender Stefan Schmidt.
Auch in Heusweiler gilt, statt des fragwürdigen Verhaltens in den sozialen Medien dem Ordnungsamt den Rücken zu stärken. Dies geht nur, indem man mit gutem Beispiel vorangeht.

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red.zbs / mp