Außergerichtlich vorläufige Einigung in Sachen Josef Schun

Landeshauptstadt und Leiter des städtischen Amtes für Brand- und Zivilschutz erzielen außergerichtlich vorläufige Einigung Außergerichtlich vorläufige Einigung in Sachen Josef Schun

Die Landeshauptstadt Saarbrücken und der Leiter des städtischen Amtes für Brand- und Zivilschutz, Josef Schun, haben außergerichtlich eine vorläufige Einigung erzielt. Im Zuge der Einigung hat Josef Schun seine Bereitschaft erklärt, im Wege einer Abordnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von sechs Monaten eine Hospitanz bei einer anderen Dienststelle wahrzunehmen. Die Personalkosten für Herrn Schun übernimmt für diesen Zeitraum die Landeshauptstadt Saarbrücken.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken und Herr Schun werden den Zeitraum der Abordnung nutzen, um eine dauerhafte Beilegung der laufenden Auseinandersetzungen zu verhandeln. Die Verhandlungen werden unverzüglich aufgenommen.
Im Hinblick auf den gemeinsamen Wunsch aller Beteiligten, die laufenden Auseinandersetzungen dauerhaft beizulegen, werden ab sofort und für die Dauer der Abordnung keine Erklärungen zum Verfahrensstand an die Öffentlichkeit erfolgen.

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red.zbs