Außenminister Maas muss Farbe bekennen

Keine Abschiebungen nach Afghanistan  Außenminister Maas muss Farbe bekennen

„Afghanistan ist nicht sicher. Nirgendwo“, so Maria Dussing-Schuberth vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates, „wenn Heiko Maas‘ Menschenrechtsrhetorik mehr als Verpackung ist, dann muss er Bundeskanzlerin Merkels menschenverachtender Abschiebeintention eine klare Absage erteilen.“
Letzten Donnerstag behauptete die Bundeskanzlerin, man könne wieder uneingeschränkt nach Afghanistan abschieben. Als Beleg gilt für sie der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 31. Mai 2018. Feststeht: Seit 17 Jahren ist Krieg in Afghanistan. Mehr als 150.000 Tote. Große Teile des Landes unter Kontrolle der Taliban. Und auch der IS mischt mit. Das Land: ruiniert. Die Regierung: korrupt. Die deutsche Botschaft ist nach einem Anschlag zerstört.
„Es darf keine Normalität werden, dass Menschen in ein vollkommen unsicheres und zerrüttetes Land abgeschoben werden“, so Maria Dussing-Schuberth weiter, „Abschiebungen nach Afghanistan lösen keine Probleme, aber diese flüchtlingsfeindliche Politik stärkt die Rechtspopulisten. Deswegen erwarten wir von Heiko Maas, dass er sich innerhalb der Großen Koalition in Berlin für einen uneingeschränkten Abschiebestopp nach Afghanistan einsetzt.“

Zum Hintergrund: In einem neuen Urteil (25. April 2018) sprach das Bundesverfassungsgericht von „einer stetigen Verschlechterung der Sicherheitslage in den letzten zwei Jahren“ und gab einem afghanischen Flüchtling recht, der gegen seine drohende Abschiebung Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. https://tinyurl.com/y7w64zhf
Pro Asyl fordert aufgrund des nun bekannt gewordenen Lageberichts vom 31.05.2018 eine Neubewertung aller in den letzten Jahren abgelehnten Anträge von afghanischen Asylsuchenden sowie einen Abschiebestopp nach Afghanistan. https://tinyurl.com/y7olhqwk
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz kritisierten bereits Anfang 2017 Abschiebungen nach Afghanistan und erklärten: „Kein Mensch darf in eine Region zurückgeschickt werden, in der sein Leben durch Krieg und Gewalt bedroht ist.“ https://tinyurl.com/yc5r5sqc

text.Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.
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red.zbs