Ausgelöster Rauchmelder in einem Wohnhaus sorgte für Aufregung

Kein Feuer und kein Rauch in der Wohnung festgestellt. Ausgelöster Rauchmelder in einem Wohnhaus sorgte für Aufregung

Blieskastel. Zu einer Feuermeldung durch einen piepsenden Rauchmelder rückten am Samstag, den 13. Januar 2018, um 20.46 Uhr die Löschbezirke aus Blieskastel-Mitte und Webenheim aus. In der Florianstraße in Blieskastel hatte ein Rauchmelder in einem Wohn- und Geschäftshaus Alarm ausgelöst. Dank einer aufmerksamen Nachbarin wurde umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmiert.
Da ein Rauchmelder normalerweise nur bei Rauch auslöst, wird auch zuerst vom „Schlimmsten“ ausgegangen und das wäre ein Zimmer- oder Wohnungsbrand. Aus diesem Grund alarmierte die Feuerwehrleitstelle an dem Samstagabend die beiden Löschbezirke.
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr kontrollierten die komplette Wohnung im vierten Obergeschoss. Es konnte zum Glück kein Feuer und kein Rauch in der Wohnung festgestellt werden. Die Wohnung war leer, es wurden Renovierungsarbeiten durchgeführt. Ob durch Staubaufwirbelungen der Rauchwarnmelder nach einer gewissen Zeit verschmutzte und daher Feueralarm auslöste, konnte nicht mehr eindeutig festgestellt werden.
Somit war dieser Feuerwehreinsatz für den Löschbezirk Blieskastel-Mitte der erste Fehlalarm in 2018.
Für die 14 Feuerwehrleute, die mit dem Löschzug, bestehend aus dem Einsatzleitwagen, dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug der Drehleiter und einem Löschgruppenfahrzeug ausgerückt waren, war der Einsatz nach 20 Minuten beendet. Vor Ort waren zusätzlich der mit alarmierte Rettungsdienst mit einem Rettungswagen sowie ein Kommando der Polizei Blieskastel.

Anmerkung Feuerwehr: Aufgrund der vielen Brandeinsätze in Gebäuden, wie z.B. Zimmer- oder Wohnungsbränden, weist die Blieskasteler Feuerwehr nochmals auf die sinnvolle Montage von Rauchwarnmeldern hin. „Denn nachts ist der Geruchssinn eines Menschen, der schläft, nicht aktiv und da sind Rauchwarnmelder die billigste Lebensversicherung. Im Saarland gilt übrigens auch für Neu- und Umbauten, die nach dem 18.02.2004 erstellt wurden, eine Rauchmelderpflicht “, so die Verantwortlichen der Feuerwehr.
Seit 31. Dezember 2016 MÜSSEN Eigentümer die lebensrettenden Rauchwarnmelder nach DIN 14604 in ihren Wohnungen und Häusern nach DIN 14676 anbringen. Das hat der saarländische Landtag am 15.07.2015 beschlossen.

Text: Stadt Blieskastel, Fachgebiet 3.2 Brand- und Zivilschutz.
Foto: Eric Dessloch / Einsatzdokumentation der Feuerwehr der Stadt Blieskastel
Geschrieben von: Marco Nehlig Pressebeauftragter Freiwillige Feuerwehr Blieskastel
red.zbs