Arbeitskammer zum Weltarmutstag 2020

Armut nicht mehr hinnehmen! Arbeitskammer zum Weltarmutstag 2020

Im Juni 2020 lebten im Saarland rund 86.800 Menschen in Familien, die auf Grundsicherung angewiesen waren, den sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Darunter waren auch 22.600 Kinder unter 15 Jahren. Ein Leben mit Hartz IV ist für die Betroffenen mit Armut und Ausgrenzung verbunden. „Die Regelsätze sind viel zu niedrig, um ein angemessenes Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten“, kritisiert Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Mit dem aktuellen Verfahren zur Berechnung der Hartz-IV-Leistungen zementiert man Armut. Das muss grundlegend verändert werden“, fordert Caspar.
446 Euro monatlich erhalten derzeit Alleinlebende. Eine Familie mit zwei Kindern unter fünf Jahren muss mit 1.278 Euro auskommen. Das Jobcenter übernimmt zudem die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) für eine angemessene Wohnung. Nach Berechnungen der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes lagen im Jahr 2018 die Hartz IV-Leistungen für Singlehaushalte um 264 Euro unterhalb der Armutsschwelle. Der Abstand zwischen den Hartz IV-Leistungen und der Armutsgrenze ist seit 2010 sogar größer geworden. Von der Wohlstandsentwicklung der Vor-Corona-Jahre haben Hartz IV-Leistungsbeziehende nicht profitiert. Auch mit der im nächsten Jahr geplanten moderaten Erhöhung (um einen Betrag zwischen einem und 45 Euro) bleiben die Regelsätze viel zu niedrig, um Armut zu verhindern. Das Grundübel bei der Ermittlung der Regelsätze wird damit nicht beseitigt, denn die Berechnungsgrundlage bleibt fragwürdig.
„Armut darf in einem reichen Land nicht weiter hingenommen werden. Gerade angesichts der Folgen der Corona-Pandemie gilt es zu verhindern, dass sich die gesellschaftliche Spaltung weiter vertieft“, so Caspar. Die Arbeitskammer fordert deshalb von der Bundesregierung:
· Um Armut wirksam zu bekämpfen, ist eine deutliche Erhöhung der Hartz IV-Sätze um mindestens 150 Euro erforderlich. Notwendig ist hierzu ein neues Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe nach qualitativen Kriterien. Außerdem muss es wieder feste Zuschüsse für größere Anschaffungen wie Waschmaschinen oder andere Haushaltsgeräte geben.
· Der Mindestlohn muss auf armuts- und rentenfestes Niveau angehoben werden. Die Arbeitskammer fordert einen schrittweisen Anstieg des Mindestlohns auf wenigstens 13 Euro bis zum Jahr 2024.
· Hartz IV überwinden: Das Grundsicherungssystem muss zu einem echten Unterstützungssystem mit Qualifizierung und einem sozialen Arbeitsmarkt mit sozialpädagogischen Hilfen ausgebaut werden.
· Erforderlich ist die Einführung einer Kindergrundsicherung für alle Kinder: Der Staat muss jedem Kind gleiche Chancen gewähren. Kinder armer Familien dürfen bei der staatlichen Unterstützung nicht schlechter gestellt werden als Kinder besserverdienender Eltern.
· Das gesetzliche Rentensystem muss wieder armutsfest und lebensstandardsichernd werden.
· Umsteuern in der Steuerpolitik: Zur Finanzierung der anstehenden Aufgaben, insbesondere mit Blick auf die Kosten der Corona-Krise, und zur Verringerung der gesellschaftszerstörenden Ungleichheit sind große Erbschaften und Vermögen stärker heranzuziehen und der Spitzensatz für hohe Einkommen anzuheben.

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red.zbs / mp