Wichtige Informationen zum Abkochgebot

Verkeimung des Trinkwassers Wichtige Informationen zum Abkochgebot

In nachstehendem Bereich innerhalb der Gemeinde Quierschied : Ortsteil Fischbach wurde das Trinkwasser infolge eines Wasserrohrbruches mikrobiologisch verunreinigt!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Sollten Sie gesundheitliche Beschwerden haben, wenden Sie sich an ihren Hausarzt. Falls er den Verdacht hat, dass dies mit dem verunreinigten Trinkwasser zusammen hängen könnte, muss er dies dem Gesundheitsamt melden. Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt wird eine Chlorung des Trinkwassers durchgeführt.

Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke kurz sprudelnd kochen lassen müssen:
° Trinken
° Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
° Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
° Zähneputzen
° medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülungen etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt!
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser, ebenso wenig wie für die Toilettenspülung.
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Für Rückfragen erreichen Sie die Mitarbeiter der Gemeindewerke während der Dienstzeiten unter folgenden Ruf-Nummern: 06897 961 – 202 und 06897 961 – 204

Zur weiteren Information:
„Natürlich bedauern wir die mit der Beseitigung der Verunreinigung einhergehenden Beeinträchtigungen“, sagt Bürgermeister Lutz Maurer zu den aktuellen Problemen mit der Wasserqualität im Gemeindeteil Fischbach, „wir setzen alles daran, dass die Arbeiten schnellstmöglich abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass wir uns auf die Reinheit unseres Wassers verlassen können. Hier haben die Mitarbeiter unserer Gemeindewerke in der Vergangenheit sehr gute Arbeit geleistet. Der Umgang mit der aktuellen Situation zeigt, dass die Gemeinde in diesem Bereich hochprofessionell aufgestellt ist.“
Am Montag haben die Gemeindewerke in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt über eine mikrobiologische Belastung informiert und ein sogenanntes Abkochgebot verbreitet, sowie der Bevölkerung verschiedene Verhaltensregeln mit an die Hand gegeben. „Die Hygienevorschriften sind Gott sei Dank sehr streng“, betont Maurer, „allerdings können auch wir erst Maßnahmen ergreifen und Warnhinweise geben, wenn uns derartige Informationen vorliegen.“. Die Gemeinde habe mit dem Gesundheitsamt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden Kanäle genutzt.
Über die Ursache gibt es derzeit keine belastbaren Erkenntnisse. Eine Vermutung besagt, sie stamme aus der Beschädigung der Hauptwasserleitung. Hier wurde am 18. September durch eine auswärtige Firma bei der Verlegung von Kabeln ein Hauptrohr mit einer Baggerschaufel beschädigt. Die Versorgung konnte jedoch über parallel verlaufende kleinere Leitungen weitestgehend aufrecht erhalten werden. „Nach Abschluss der Reparaturmaßnahmen wurden verschiedene Spülungen des Systems durchgeführt“, erklärt Wolfram Prinz, der kaufmännische Werkleiter der Gemeindewerke, „im Anschluss danach wurden vergangenen Donnerstag und Freitag auf unser Betreiben an verschiedenen Stellen Proben entnommen.“ Die Analyse dauert zwei Tage, das Ergebnis stand am Montag fest. Gemeindewerke und Verwaltung haben in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt sofort reagiert.
Seit Dienstag wird das Wasser in Fischbach durch eine Fachfirma gechlort, um damit die bakterielle Belastung zu entfernen. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Freitag andauern. „Wenn die Chlorung erfolgreich ist, wird das sogenannte Abkochgebot wieder aufgehoben“, sagt Wolfram Prinz, „nach weiteren Spülungen erfolgt eine erneute Beprobung. Erst wenn diese negativ ist, wird das Wasser komplett wieder freigegeben. Wir dürfen die Sache nicht verniedlichen, aber wenn man sich an die Handlungshinweise hält, besteht auch kein Grund zu übertriebener Aufregung.“

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red.zbs