Polizei und Bundeswehr üben gemeinsam

Gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr ist ein historisches Ereignis für die Bundesrepublik. Polizei und Bundeswehr üben gemeinsam

Von Ministerium Inneres und Sport

Vom 7.-9. März 2017 findet in sechs Bundesländern gemeinsam mit Bundesinnen- und Bundesverteidigungsministerium die erste Übung von Polizei und Bundeswehr, die sogenannte „Gemeinsame Terrorismus-Abwehr-Exercise“ (GETEX), statt.

Im Rahmen dieser Terrorabwehr-Übung besuchte die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, am Mittwoch, 8. März 2017, auf Einladung von Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Innenminister Klaus Bouillon das Saarland.

„Durch eine großflächige und lang andauernde Lage mit zeitgleich stattfindenden Terroranschlägen könnte in Deutschland eine katastrophenähnliche Situation entstehen, bei deren Bewältigung die Polizeien an ihre Grenzen kommen“, sagt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. „In diesen Fällen könnte eine Unterstützung der Polizeien durch die Bundeswehr in Betracht kommen. Insofern ist eine gemeinsame Übung notwendig, um das Zusammenwirken der Polizeien mit der Bundeswehr zu üben. Es freut mich, dass wir im Saarland den ersten Schritt gemacht haben.“
Innenminister Klaus Bouillon: „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass die Bundeswehr bei besonders schweren und außergewöhnlichen Krisenlagen als ultima ratio für einen Einsatz im Inneren herangezogen werden kann. Während meines Vorsitzes der Innenministerkonferenz im letzten Jahr ist es uns gelungen, Konsens zwischen Bund und Ländern für eine gemeinsame Übung zu erzielen. Die jetzt zum ersten Mal stattfindende GETEX-Übung sehe ich als ein wichtiges, historisches Ereignis für die Bundesrepublik Deutschland und die weitere nachhaltige Verbesserung der Sicherheitsarchitektur unseres Landes.“
Bouillon weiter: „Das Saarland verfügt über eine gut ausgebildete und ausgestattete Vollzugspolizei, die ihre Aufgaben als Garant für die Innere Sicherheit in unserem Land kompetent erfüllt. Allerdings sind im Zusammenhang mit der Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus Szenarien mit katastrophalem Schadensausmaß denkbar. Hier müssen wir genau prüfen, wie die Bundeswehr die Polizei bei der Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags ergänzend unterstützen kann. Es wäre der Bevölkerung nicht vermittelbar, auf diese Unterstützung zu verzichten und dadurch die Rettung von Menschenleben zu gefährden bzw. sogar zu verhindern.“
Vor diesem Hintergrund hat Herr Minister Bouillon als Vorsitzender der Innenministerkonferenz im vergangenen Jahr die Prüfung von Unterstützungs-möglichkeiten der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts sowie erstmalig die Durchführung einer gemeinsamen Anti-Terror-Übung initiiert. Dieser Initiative haben sich – nach anfänglicher Zurückhaltung – im Nachgang auch andere Bundesländer angeschlossen.
GETEX-Übung vom 7. bis 9. März 2017
Im Ergebnis eines Abstimmungsgesprächs mit der Bundesministerin der Verteidigung sowie dem Bundesminister des Innern wurde die Stabsrahmenübung GETEX unter Beteiligung der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen, Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland sowie der Bundespolizei vereinbart.
Auf Einladung der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer machte sich die Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen ein erstes Bild der nun stattfindenden gemeinsamen Übung im Landespolizeipräsidium des Saarlandes.
Innenminister Bouillon: „Ziele der gemeinsamen Übung sind vor allem die Gewinnung von Erkenntnissen über das Zustandekommen von Führungsentscheidungen, über die Melde- und Kommunikationswege, über die Ablaufprozesse sowie die Anforderungswege von Unterstützungsanträgen an die Bundeswehr und das Zusammenspiel von allen beteiligten Sicherheitsbehörden. Die erste GETEX-Übung ist der Auftakt, um die Kooperation und Koordination zwischen Polizei und Bundeswehr nachhaltig zu vertiefen und zu optimieren.“
Static Display
Im Rahmen des Besuches von Verteidigungsministerin von der Leyen wurde ein sogenanntes „Static Display“ auf dem Areal des Landespolizeipräsidiums Saarbrücken vorgestellt, welches ein an die Stabsrahmenübung angelehntes Szenario widerspiegeln soll. Dafür wurde eine Szene mit einem zivilen Täterfahrzeug, in dem sich möglicherweise noch Sprengstoff befindet, umgeben von Polizei- und Militärfahrzeugen sowie Soldaten und Polizisten, auf dem Gelände des Landespolizeipräsidiums nachgestellt.
Dabei handelt es sich lediglich um die Visualisierung möglicher Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr, die jedoch nicht zum gedachten Übungsverlauf gehören.
Denn: Bei der Übung geht es vor allem um die Einübung von Verfahrens- und Kommunikationswegen zwischen den für die Einsatzkoordination verantwortlichen Stäben und Lagezentren. Einsatzkräfte „auf der Straße“ gibt es daher nicht.
Vorbereitung der Übung
Zur Vorbereitung der Übung wurde auf Landesebene eine gemeinsame Arbeitsgruppe (AG) von Landeskommando Saarland, Luftlandebrigade 1, Ministerium für Inneres und Sport sowie Landespolizeipräsidium eingerichtet.
„Ungeachtet der Arbeit in der gemeinsamen AG sind wir seit Ende September 2016 basierend auf der Grundlage einer traditionell guten zivil-militärischen Zusammenarbeit sowohl auf operativ-taktischer als auch strategischer Ebene in einen gemeinsamen Führungs- und Informationsaustausch eingetreten. Daran beteiligt sind Experten des Ministeriums und des Landespolizeipräsidiums sowie des Landeskommando Saarland und der Luftlandebrigade 1“, erklärt Minister Bouillon. Und ergänzt: „Mit diesem Führungs- und Informationsaustausch haben wir im Saarland ein enges Netzwerk und eine solide Basis geschaffen, so dass im Ernstfall unsere Bevölkerung in größtmöglichem Umfang geschützt werden kann.“
In den bisherigen vier Treffen ging es vor allem um das gegenseitige Kennenlernen der jeweiligen Organisationen, der Arbeits- und Einsatzstrukturen, sowie der Kommunikationswege und der jeweiligen vorhandenen Fähigkeiten.
Im Rahmen dieser Treffen wurde auch über mögliche Formate der gemeinsamen Übung sowie Vorstellungen über potenzielle Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr gesprochen. Es handelt sich dabei beispielsweise um die Nutzung von Leistungen der Sanitätskompanie, von sondergeschützten Fahrzeugen bzw. die Nutzung von Transportkapazitäten zur Verlegung von Spezialeinheiten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse flossen im Einzelfall in die Vorbereitung der GETEX mit ein.
Der initiierte Führungs- und Informationsaustausch hat sich bewährt und wird auch über den März 2017 hinaus fortgesetzt. In den kommenden Tagen und Wochen werden die Ergebnisse der im Rahmen der Übung gewonnenen Erkenntnisse zusammen mit den anderen Ländern und dem Bund ausgewertet und bei der Fortführung der gemeinsamen Arbeit berücksichtigt.
Zum Hintergrund
Bisher ist die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr in einer Terrorlage in dieser Form noch nicht geübt worden. Nach geltendem Verfassungsrecht kann die Bundeswehr – neben Maßnahmen der technisch-logistischen Amtshilfe – unter engen rechtlichen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung eines besonders schweren Unglücksfalls, d.h. auch einer terroristischen Lage, wahrnehmen. Die Streitkräfte handeln unter der Gesamtleitung der Polizei und nach Maßgabe des Gefahrenabwehrrechts des Landes.

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