Was uns auffiel: Ruderet Oberbürgermeister Fried zurück

Kommt die Videoüberwachung auf Schulhöfen in Neunkirchen? Kommt die Videoüberwachung auf Schulhöfen in Neunkirchen?

Von ZBS Redaktion

Kommune muss sich vor installieren von Kameras auf einem Schulgelände zunächst mit dem unabhängigen Datenschutzzentrum in Verbindung setzen, das der Fall geprüft wird.

Das saarländische Datenschutzgesetz erlaube die Videoüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen, erklärt die Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel gestern in einem Gespräch mit dem SR, allerdings müssen konkrete Anhaltspunkte für Gefährdungen von Personen, Eigentum und Besitz vorliegen um eine Videoüberwachung zu rechtfertigen. Dies müsse immer im Einzelfall geprüft werden, zB wenn in der Vergangenheit nachts die Schule mit Graffiti besprüht wurde, sei eine Überprüfung möglich. Während eines laufenden Schulbetriebes wäre eine Videoüberwachung aus Sicht der Landesdatenschutzbeauftragte ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer.

Frieds Pressesprecher Markus Müller stellte gestern auf SZ-Anfrage klar, das die Videoüberwachung kommen wird, jedoch nur auf Zeiten außerhalb des Unterrichts. In der Vergangenheit habe es mehrfach Fälle von Vandalismus gegeben, Details würden noch abgestimmt und in Kürze werde man über die genauen Pläne informieren, so Müller gegenüber der SZ.

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