Schwimmlehrerin verletzt Aufsichtspflicht im Kombibad Homburg

Polizei schließt Ermittlungen ab Badeunfall Homburg
 
Homburg. Nachdem am 07.01.2016 (wir haben darüber berichtet) ein vierjähriger Junge im Schwimmkurs im Homburger Kombibad verunglückt war, hat die Polizei die Ermittlungen gegen die Leiterin der privaten Schwimmschule abgeschlossen.
 
Sie muss sich vermutlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verantworten. Ob die Saarbrücker Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Beschuldigte erhebt, ist derzeit noch offen.
Rückblick:
Am Donnerstagabend gegen 16:20 Uhr ereignete sich ein tragischer Badeunfall im Homburger Koi-Bad. Dort war ein vierjähriger Junge nach seinem dreiminütigen Toilettengang an einer unbeobachteten Stelle zurück ins Becken gekehrt und schwamm kurze Zeit später leblos im Wasser. Ersthelfer hatten den jungen wiederbelebt. Mit dem Rettungswagen kommt der vierjährige auf die Uniklinik Homburg, wo er mehrere Tage in einem kritischen Zustand auf der Intensivstation lag. Fast eine Woche später am 14.01.15 verstarb der Junge.
 
red.zbs.mp.
foto.zbs.blp.