Volle Leistungen Kinder- und Jugendhilferecht (KJHG)

Durch Kürzungen und Sparmaßnahmen im Kinder und Jugendhilferecht ist das Wohl des Kindes gefährdet. Volle Leistungen für das Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG)

Von ZBS Redaktion

Auch in der Jugendhilfe (KJHG) wurden Kürzungen und Einsparungen vorgenommen, so dass das Wohl des Kindes in vielen Fällen gefährdet ist.

Für den Kreis Neunkirchen ist daher der zukünftige und neue Landrat gefragt, den hilfesuchenden Familien die vollen Leistungen zu gewähren.

Das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) feiert in diesem Jahr seinen 25. Geburtstag. Das Jugendamt des Regionalverbandes nimmt dies zum Anlass, eine Fachtagung durchzuführen.

Die Veranstaltung „25 Jahre SGB VIII – Rückschau und Ausblick“ findet am Donnerstag, den 15.10. 2015 im vhs-Zentrum Saarbrücken, Saal 4 statt, Beginn ist um 9.00 Uhr.

Wie Regionalverbandsdirektor Peter Gillo sagte, sei Grundlage für das neue Gesetz ein neues Verständnis der Kinder- und Jugendhilfe gewesen.
Ihr primärer Auftrag sei die Förderung der Entwicklung junger Menschen. Diesem Zweck diene ein breites Spektrum an Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sowie für junge Volljährige.

Darüber hinaus habe die Kinder- und Jugendhilfe aber auch einen Schutzauftrag zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung. Der Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe, namentlich im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Qualifizierung des Kinderschutzes, habe zu einem erheblichen Anstieg der Ausgaben geführt.

Peter Gillo: „Die aktuelle Diskussion um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung konzentriert sich deshalb zum einen auf die Frage, wie vor allem die einzelfallbezogenen Hilfen besser gesteuert werden können und ob es gelingt, durch den Ausbau sozialräumlicher Hilfen im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung kostenintensivere Hilfen zu vermeiden.
Viele Ursachen, die zu einem gesteigerten Hilfebedarf führen, sind jedoch auf gesellschaftliche Entwicklungen zurückzuführen, auf die die Kinder- und Jugendhilfe keinen Einfluss hat.“

Anmerkung: Das läuft wieder auf mehr Einsparungen hinaus, denn was anderes sagt Peter Gillo nicht in seinem Ausführungen. Weitere Einsparungen in der Jugendhilfe darf es nicht geben. In den meisten Fäller wird die Jugendhilfe nicht bewilligt. Dazu haben wir auch Meinungen eines familienhelfer eingeholt. Der Grund sind Einsparungen. Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe! Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein professionelles Hilfeangebot des Jugendamtes. Laut § 31 ( Sozialpädagogische Familienhilfe) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die wöchentliche Besuchszeit wird in der Kennenlernphase auf etwa 10-20 Stunden veranschlagt.

Die sozialpädagogischen Familienhilfe ist sachgerecht und gegeben, um der Gefahr einer Verschlechterung des bestehenden Zustands im Interesse des Kindeswohls entgegenzuwirken.

Der Anspruchssteller hat einen Anspruch auf Jugendhilfe bis zu seinem 18 Lebensjahr. Danach kann er ggfl. Hilfen für junge volljährige beanspruchen. Bei einer Ablehnung oder Einschränkung der Leistungen der Hilfe wäre das Kindeswohl gefährdet.

Dies ist eine redaktionell bearbeitete Pressemitteilung des Regionalverband Saarbrücken.