Verfolgungsfahrt durch mehrere Zuständigkeitsbereiche

Die Fahrzeugführerin sowie zwei weiteren Fahrzeuginsassen konnten festgenommen werden. Verfolgungsfahrt durch mehrere Zuständigkeitsbereiche

Rohrbach- Am Donnerstag, den 01.04.2021, gegen 21:38 Uhr, wurde bei der Führungs- und Lagezentrale der Vollzugspolizei des Saarlandes eine mögliche Trunkenheitsfahrt im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion St. Ingbert mitgeteilt. Bei dem Fahrzeug handele es sich um einen grauen VW Passat mit SB-Kreiskennzeichen. Das in der Mitteilung beschriebene Fahrzeug konnte durch ein Wach- und Streifendienstkommando der Polizeiinspektion St. Ingbert auf der BAB 6, Fahrtrichtung Zweibrücken, in Höhe der Anschlussstelle Rohrbach festgestellt werden. Die Fahrzeugführerin missachtete jegliche Anhaltesignale und entfernte sich zunächst mit ihrem Fahrzeug über die BAB 6 in Fahrtrichtung

Zweibrücken. Der Pkw fuhr in der Folge an der Anschlussstelle Waldmohr von der BAB 6 ab, um im Anschluss wieder auf die BAB 6 in entgegengesetzter Fahrtrichtung (Fahrtrichtung Saarbrücken) aufzufahren. In Höhe der Anschlussstelle Homburg touchierte der flüchtende Pkw im Vorbeifahren einen anderen Pkw, welcher durch die Kollision beschädigt wurde. Die Fahrt wurde jedoch weiterhin fortgesetzt. Die Verfolgungsfahrt erstreckte sich im weiteren Verlauf über die BAB 8, Fahrtrichtung Luxemburg, bis zur Anschlussstelle

Nalbach. Anschließend wurde der Pkw über die B 269 und die L 337 in die Ortslage 66809 Nalbach-Körprich geführt. Während der Verfolgungsfahrt wurden durch die Fahrzeugführerin sämtliche Anhaltesignale missachtet. Zudem wurde der Pkw mit deutlicher überhöhter Geschwindigkeit geführt und unbeteiligte, namentlich bislang unbekannte Verkehrsteilnehmer teilweise riskant überholt und hierbei gefährdet. Auf Grund der Gefahrenlage wurde die Verfolgungsfahrt abgebrochen. Der Pkw konnte im Rahmen der anschließenden Fahndungsmaßnahmen auf einem Parkplatz im „Pastor-Woll-Weg“ in 66809 Nalbach-Körprich verlassen festgestellt werden. Die Fahrzeugführerin sowie die beiden weiteren Fahrzeuginsassen (Cousine der Beschuldigten, 17 Jahre alt und Kind der Beschuldigten, 9 Jahre alt) konnten in unmittelbarer Nähe festgestellt und anschließend widerstandslos festgenommen werden. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte festgestellt werden, dass die Fahrzeugfüherin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem lag gegen diese ein Untersuchungshaftbefehl vor. Die am Pkw angebrachten Kennzeichen waren zur Sachfahndung ausgeschrieben, der Pkw ist aktuell nicht zugelassen. Bei der Beschuldigten konnten diverse Auf- und Ausfallerscheinungen festgestellt werden, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Bei der Fahrzeugführerin wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, diverse Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Sie wird am Folgetag dem Bereitschaftsrichter vorgeführt.
Die Polizeiinspektion Saarlouis bittet Personen, die die Fahrweise der Fahrzeugführerin beobachteten oder durch deren Fahrweise gefährdet wurden, sich telefonisch unter der Rufnummer 06831/9010 zu melden.

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