Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Alle Bars, Discos, Schwimmbäder, Bordelle bis Ende April im Saarland geschlossen. Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Die saarländische Landesregierung setzt im Kampf gegen das Coronavirus und zum Schutz der saarländischen Bevölkerung weiter auf die Strategie, die Ausbreitung des Virus im Saarland zu verlangsamen. Vorerst bis zum 24. April gilt die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten, aber auch das Zusammentreffen in Indoor Spielhallen für Kinder, in Discos, Clubs, Bars, Saunen und im Prostitutionsgewerbe ist untersagt. Auch Badeanstalten sind ab sofort geschlossen. Neu geregelt wurde auch der Besuch von Kinoveranstaltungen und von Behinderten- und Senioreneinrichtungen: Besuche von Einrichtungen nach dem saarländischen Wohn-Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes – sind grundsätzlich verboten. Träger können aber unter engen Maßgaben Ausnahmen zum Besuch von Angehörigen zugelassen werden. Auch Kinos dürfen nur noch beschränkte Besucher aufnehmen. Warteschlangen an der Kasse müssen vermieden werden. Und auch im Kinosaal muss nach RKI-Empfehlungen Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Wichtig ist auch hier ein guter und intensiver Hygieneschutz.
Auf eine Schließung von Fitnessstudios, Zoos oder Gastronomie und Shishabars wurde bislang verzichtet. Hier wird aber erwartet, dass die Betreiber Regelungen treffen, dass Hygiene großgeschrieben und Zugangssteuerung erfolgen wird. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch hier Maßnahmen notwendig sind.

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