Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und beamte

Innenminister Klaus Bouillon verurteilt Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte aufs Schärfste Gewalt gegen Polizeibeamtinnen

Zum Jahreswechsel erreichten Gewalt und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte und gleichstehende Personen erneut einen traurigen Höhepunkt. In Leipzig kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei mit teils schweren Verletzungen.
„Gewalt gegen Staatsdiener darf in unserem Rechtsstaat und unserer Gesellschaft absolut keinen Platz finden. Leider musste ich mit Erschrecken feststellen, dass gerade auch die Gewalt gegen Ordnungshüter und die Polizei immer massiver und aggressiver wird“, so der Innenminister.
Im Zuge dessen drängt Bouillon auf die Verschärfung des §114 (StGB). Angesichts der zunehmenden Gewalt und tätlichen Angriffen gegen Polizistinnen und Polizisten positionierte sich der Innenminister ganz klar auf der Innenministerkonferenz 2019. So sprach sich Bouillon gegenüber seinen Amtskollegen erneut für eine härtere Bestrafung bei Gewalt gegen Polizisten aus und möchte hierzu eine Gesetzesänderung vorantreiben. „Nun müssen die Bundes-Gesetzgeber überzeugt werden, um die Veränderung des Paragraphen 114 im Strafgesetzbuch zu verankern. Die Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe ist ein richtiges Zeichen. Allein im Saarland hatten wir in den vergangenen Jahren hunderte Fälle. Hier müssen wir härter und konsequenter vorgehen“, so der Innenminister weiter.

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red.zbs