Stadt hat Rückumsetzung Josef Schuns veranlasst

Beschwerde vorm OVG wird weiterverfolgt  Stadt hat Rückumsetzung Josef Schuns veranlasst

Alle bislang 46 untersuchten Krankmeldungen amtsärztlich bestätigt – Stadt gewährleistet trotz hohen Krankenstandes Sicherheit. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat am gestrigen Dienstagnachmittag, 16. April, den Antrag der Landeshauptstadt abgelehnt, den Sofort-Vollzug der Rückumsetzung von Josef Schun weiterhin auszusetzen. Dieser Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. Die Landeshauptstadt hat daraufhin die vorläufige Rückumsetzung Schuns auf den Posten des Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz unverzüglich veranlasst.
Den Antrag auf weitere Aussetzung des Sofort-Vollzuges hatte die Landeshauptstadt zuvor unter Einhaltung einer vom OVG gesetzten Frist (12 Uhr) gestellt. Dies geschah auf Basis des vom Gesundheitsamt im Regionalverband übermittelten schriftlichen Zwischenberichtes zu den oberverwaltungsgerichtlich auferlegten amtsärztlichen Untersuchungen. In diesem Zwischenbericht hatte das Gesundheitsamt die Landeshauptstadt darüber informiert, dass am ersten Untersuchungstag, Montag, 15. April, 28 Feuerwehrleute amtsärztlich untersucht werden konnten. Mit dem Ergebnis, „dass sich bisher alle Krankschreibungen der untersuchten Klienten bestätigt haben“.
Das Gesundheitsamt hatte die Landeshauptstadt auch darüber informiert, dass die immer noch andauernden amtsärztlichen Untersuchungen der weiteren Beamten noch bis zum Beginn der kommenden Woche andauern können. Weitergehende Informationen konnte die Landeshauptstadt somit nicht in der gesetzten Frist an das OVG übermitteln.
Inzwischen liegt auch das Ergebnis des zweiten Untersuchungstages, Dienstag, 16. April, vor. Das Gesundheitsamt hat die Landeshauptstadt darüber informiert, dass sich die Krankschreibungen von 46 bislang untersuchten Feuerwehrbeamten alle bestätigt haben. Seit heute Vormittag liegen auch die amtsärztlichen Feststellungen der bisherigen Untersuchungen vor.
Stadt stellt Brandschutz trotz hoher Zahl amtsärztlich bestätigter Krankmeldungen sicher
Die Landeshauptstadt gewährleistet weiterhin trotz der hohen Zahl der amtsärztlich bestätigten Krankmeldungen den Brandschutz in Saarbrücken. Die von der Landeshauptstadt dazu bislang eingeleiteten Maßnahmen haben sich bewährt. Zurzeit ist die Feuerwache 1 regulär besetzt. Diese Einsatzfähigkeit kann über die Oster-Feiertage sichergestellt werden. Die Feuerwache 2 bleibt vorerst unbesetzt. Daher kann der Brandschutz weiterhin nur mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr gewährleistet werden. 18 Ehrenamtliche der Freiwilligen Feuerwehr stehen dazu rund um die Uhr einsatzbereit zur Verfügung.
Die Landeshauptstadt hat inzwischen die notwendigen Vorkehrungen eingeleitet, um auch über Ostern hinaus diese Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. Dazu hat sie die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um alle geeigneten Freiwilligen Feuerwehrleute, die bei der Stadtverwaltung, ihren Eigenbetrieben und Gesellschaften beschäftigt sind, für den Dienst bei der Feuerwehr freizustellen – bei Fortzahlung der Bezüge. Darüber hinaus ist ein verbindlicher Einsatzplan mit den Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehr besprochen worden, der die Bereitstellung der zusätzlich benötigten Freiwilligen Feuerwehrleute bis auf Weiteres sicherstellt.
Ungeachtet des ablehnenden Beschlusses zur Aussetzung des Sofort-Vollzugs wird die Landeshauptstadt ihre vorm OVG eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 9. April (Rückumsetzung Schun – Az. 2 L 1717/18) weiterverfolgen und zeitnah begründen.

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red.zbs