28-jähriger syrischer Staatsangehöriger wegen Totschlag angeklagt

Anklageerhebung wegen versuchten Totschlags durch Messerstiche am Beethovenplatz in Saarbrücken 28-jähriger syrischer Staatsangehörigkeit wegen Totschlag angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 22.11.2018 im Verfahren 10 Js /18 gegen einen 28-jährigen syrischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht – Schwurgericht – Saarbrücken wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nummern 2 und 5, 22, 23, 52 StGB erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte in der Nacht vom 10. auf den 11.08.2018 dem 23jährigen und ebenfalls syrischen Staatsangehörigen A. in Höhe des Beethovenplatzes in Saarbrücken zwei Messerstiche in die rechte Flanke und den Oberbauch versetzt haben und diesen dadurch unter billigender Inkaufnahme des Todes lebensbedrohlich verletzt haben.
Hintergrund der Tat sollen unmittelbar vorhergegangene verbale Auseinandersetzungen des Angeschuldigten und dessen Begleiter K. einerseits und des Geschädigten A. und dessen Begleiter B. andererseits an der Berliner Promenade in Saarbrücken gewesen sein. Nach diesen Auseinandersetzungen sollen der Angeschuldigte und K. den A. und den B. bis zum Beethovenplatz verfolgt haben. Hier sollen sich K. und B. zunächst zur Klärung der Streitigkeiten separiert haben, wobei dies letztlich jedoch in körperliche Übergriffe des K. zum Nachteil des B. gemündet sein soll. U.a. soll K. den B. mit einer Holzlatte niedergeschlagen haben. In dieser Situation soll der A. dem B. zu Hilfe gekommen sein und den weiterhin mit der Holzlatte hantierenden K., der mit der Holzlatte nun auch A. angegriffen haben soll, umklammert haben. Daraufhin soll sich der Angeschuldigte eingeschaltet und A. und K. erst auseinander gedrückt und dann dem A. die Messerstiche zugefügt haben.
Der Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht weiter geäußert. Der Tatnachweis soll mittels Zeugen und rechtsmedizinischer bzw. psychiatrischer Sachverständigengutachten geführt werden.
Der Angeschuldigte wurde am 10.10.2018 festgenommen und zunächst aufgrund Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken in einer psychiatrischen Klinik geschlossen untergebracht, weil Hinweise auf schuldausschließende Umstände vorlagen. Diese Hinweise bestätigten sich im Zuge der weiteren Ermittlungen nicht, weshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Entscheidungen des Landgerichts Saarbrücken vom heutigen Tage der Unterbringungsbefehl aufgehoben und stattdessen Haftbefehl erlassen wurde. Der Angeschuldigte befindet sich deshalb seit heute in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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red.zbs