1. FCS wegen fortgesetztem unsportlichem Verhalten seiner Anhänger verurteilt.

Urteil – Regionalliga Südwest. 1. FCS wegen fortgesetztem unsportlichem Verhalten seiner Anhänger verurteilt.

Von FC Saarbrücken

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat durch seinen Vorsitzenden Prof. Dr. Pitz als Einzelrichter aufgrund der Vorfälle aus den Spielen gegen Astoria Walldorf, Watzenborn-Steinberg, SV Eintracht Trier 05, FC Homburg und dem SSV Ulm 1846 folgendes Urteil gegenüber dem 1. FC Saarbrücken erlassen:

1. Der Verein 1. FC Saarbrücken wird wegen fortgesetztem unsportlichem Verhalten seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 € verurteilt.

2. Des Weiteren wird der Verein 1. FC Saarbrücken wegen fortgesetztem unsportlichem Verhalten seiner Anhänger verurteilt, dass Meisterschaftsheimspiel gegen SV Stuttgarter Kickers in der Saison 2016/17 unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.

3. Dem 1. FC Saarbrücken werden zur Umsetzung der in Ziff. 2 aufgeführten Sanktion nachstehende Auflagen erteilt:
a. Das o.g. Meisterschaftsheimspiel gegen den SV Stuttgarter Kickers ist unter Schließung sämtlicher Stehplatzbereiche des Hermann-Neuberger-Stadions in Völklingen, insbesondere der Bereiche Nordrang A und B sowie Südrang C und D auszutragen. Lediglich der Sitzplatzbereich der Haupttribüne darf geöffnet werden.

b. Zudem wird nur der Verkauf von Eintrittskarten im Vorverkauf nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Sitzplätze in personalisierter Form gestattet. D.h. auf den Eintrittskarten ist beim Kartenverkauf der vollständige Name des Zuschauers/Käufers dauerhaft anzubringen. Die Tageskassen sind geschlossen zu halten. Dem Gastverein ist von den zur Verfügung stehenden Sitzplätzen ein Kontingent von 10 % zu überlassen.

c. Im gesamten Stadionbereich dürfen keine Banner, Plakate, Transparente o.ä. aufgehängt oder sonst angebracht werden.
d. Die Übertragung des Spiels im Rahmen eines so genannten Public Viewing ist auf dem gesamten Stadiongelände, wozu auch die Parkplatzflächen zählen, nicht gestattet.

4. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Meisterschaftsauswärtsspiels gegen den SV Eintracht Trier 05 e.V. in der Regionalligasaison 2016/17 werden dem 1. FC Saarbrücken nachstehende Auflagen erteilt:

Ticketing:
1. Es ist durch den Verein 1. FC Saarbrücken anzustreben, dass eine koordinierte Anreise seiner Anhänger mit Bussen stattfindet. Alternative Anreiseoptionen sind ebenfalls möglich.

2. Karten sind nur im Einzelkauf zu verkaufen und schon beim Verkauf mit dem Vor- und Nachnamen des Käufers zu versehen, der sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen hat. Nicht namentlich gekennzeichnete Tickets erhalten keinen Einlass zum Spiel. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Einlasskontrolle eine Identitätsüberprüfung stattfindet.

3. Beim Verkauf ist darauf zu achten, dass keine Personen eine Eintrittskarte erhalten, die ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen.

4. Der Verein 1. FC Saarbrücken hat für das o.g. Spiel 25 Ordner auf eigene Kosten zu stellen. Der Einsatz ist mit dem SV Eintracht Trier e.V. eng abzustimmen. Über die damit verbundenen Abläufe und Einschränkungen in Bezug auf die Vergabe von Eintrittskarten im Rahmen des Auswärtsspieles in Trier am Samstag, dem 01. April 2017, sowie dem Heimspiel gegen die Stuttgarter Kickers am Sonntag, dem 09. April 2017, wird der Verein zeitnah informieren.