Kontrollaktion Feuerwerksverkauf im Saarland

Deutlich mehr Beanstandungen als im Vorjahr.  Kontrollaktion Feuerwerksverkauf im Saarland

Im Rahmen der alljährlichen Schwerpunktaktion „Pyrotechnik“ wurden zum Jahresende 69 Supermärkte, Einzelhändler und sonstige Verkaufsstätten kontrolliert. In 29 Betrieben wurde im Vorfeld die Lagerung des Silvesterfeuerwerks kontrolliert. In weiteren 40 Betrieben wurde neben der Lagerung auch der Verkauf überprüft.
Im Vergleich zu den Kontrollen der Vorjahre ist die Zahl der Beanstandungen erneut deutlich gestiegen: So waren zum Jahreswechsel 2017/18 nur 23% der Verkaufsstätten mängelfrei und 77 % wiesen Mängel auf. Im Vorjahr waren noch 48% der überprüften Betriebe mängelfrei.
Der Großteil der Mängel bezog sich aktuell auf die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften für die Sicherheit der Beschäftigten beim Umgang mit Pyrotechnik, die so genannte Gefährdungsbeurteilung. In diesem Zusammenhang fehlte häufig die Hinweisbeschilderung und auch die Unterweisung der Mitarbeiter. Weitere Mängel: Überschreitung der erlaubten Lagermenge, nicht eingehaltener Sicherheitsabstand und fehlende Feuerlöscher.
Die Lagerung der Feuerwerkskörper im direkten Umfeld von brennbaren Stoffen gibt in jedem Jahr wieder Anlass zu Beanstandungen. So fanden sich im Lager direkt neben Feuerwerkskörpern Paletten mit Papier und Papiertaschentüchern sowie Kartonagenabfall. Und im Verkaufsraum wurden neben dem Feuerwerk Kerzen, Feuerzeuge oder Druckgaskartuschen angeboten.
Die Mängel wurden noch während der Kontrollen vor Ort beseitigt.
Verbraucherschutzminister Reinhold Jost bilanziert: „Das Niveau und die Verteilung der Mängel zeigen, dass wir leider eine Verschlechterung der Sicherheit beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen feststellen können. Offensichtlich fehlt es in vielen Betrieben auch an dem notwendigen Verständnis für Gefährdungen, denen das Personal ausgesetzt ist. Das bestätigt uns: Regelmäßige Kontrollen zum Schutz der Beschäftigten und der Kunden sind nach wie vor notwendig, um für Risiken im Umgang mit Feuerwerk zu sensibilisieren.“

text.ministerium Verbraucherschutz
foto.archiv zbs -blp
red.zbs